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DOI: 10.1055/s-0033-1341323
Fortbildung vorausgesetzt – Zahnärztliche Lachgassedierung
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
12. März 2013 (online)
In den USA ist das Verfahren der inhalativen Sedierung mit Lachgas weitverbreitet (dort verwenden es 60 % aller Zahnärzte in ihrer Praxis, bei chirurgisch tätigen Kollegen beträgt der Anteil sogar 95 %), während in Deutschland erst wenige Kollegen (ca. 4 %) damit arbeiten. Im Gegensatz zur Vollnarkose bleibt der Patient ansprechbar und kooperativ, Röntgenzwischenkontrollen sind problemlos machbar, der apparative Aufwand ist überschaubar, und es wird nicht mehr Personal gebunden als bei einer Behandlung ohne Sedierung.


Die sanfte Sedation des Patienten erleichtert dem Behandlerteam seine Arbeit erheblich: Durch Anxiolyse und Entspannung nimmt die Schmerzempfindlichkeit des Patienten deutlich ab, die Behandlung wird für alle Beteiligten viel stressärmer. Chirurgische, implantologische und umfangreiche prothetische Behandlungen sind, neben Angstpatienten und Menschen mit starken Würgereflexen, ein ideales Einsatzgebiet.
Eine adäquate Fortbildung vorausgesetzt, lässt sich das Verfahren ebenso in kleineren Praxen sinnvoll einsetzen als auch in größeren Einheiten. Entsprechend der Leitsätze der Bundeszahnärztekammer, der DGZMK und der KZBV vom 14.9.2005 (Absatz 4.3) soll ein Zahnarzt für fachliche Fortbildungsveranstaltungen als Verantwortlicher bestellt sein.
Autor: Wolfgang Lüder, Zahnarzt und Lachgastrainer ( IfzL-Stefanie Lohmeier) und Mitglied der Dental Sedation Teachers Group
Nach einer Pressemitteilung des
IfzL – Institut für zahnärztliche Lachgassedierung, Stefanie Lohmeier, Oberaudorf
Internet: www.ifzl.de
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