Pneumologie 2013; 67(04): 192
DOI: 10.1055/s-0033-1343055
Pneumo-Fokus
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Rauchen – Neue EU-Richtlinie zu Tabakprodukten

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Publication Date:
10 April 2013 (online)

 

    Die EU-Kommission hat sich Ende 2012 auf einen Vorschlag für eine neue Tabakproduktrichtlinie geeinigt. Der Entwurf sieht u. a. das Verbot bestimmter Zusatzstoffe in Tabakwaren vor. Darüber hinaus werden Regelungen zu kombinierten und größeren Bildwarnhinweisen sowie zu Verpackungs- und Standardgrößen von Zigaretten vorgeschlagen.

    Dazu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans: "Als Drogenbeauftragte begrüße ich die Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie der Europäischen Union. Ein Verbot von suchtfördernden Zusatzstoffen und auffällige Warnhinweise sind aus meiner Sicht geeignete Maßnahmen, damit künftig weniger Menschen zur Zigarette greifen. Dabei gilt es, insbesondere den frühen Einstieg in das Rauchen bei Kindern und Jugendlichen zu verhindern. Positiv ist auch, dass die E-Zigarette europaweit einbezogen werden soll."

    Der Vorschlag für eine neue Tabakproduktrichtlinie sieht Regelungen vor zu:

      Zusatzstoffen

    • Verbot von Zigaretten mit bestimmten Aromen ("characterising flavour")

    • Verbot von Tabakprodukten mit Zusätzen, die den Eindruck eines Gesundheitsvorteils verschaffen (z. B. Vitamine) oder belebend wirken (z. B. Koffein).

      Verpackung und Etikettierung

    • Auf den Seiten der Zigarettenverpackung soll der Warnhinweis "Smoking kills – quit now" und der Informationshinweis "Tobacco smoke contains over 70 substances known to cause cancer" in deutscher Sprache aufgedruckt sein. Die Hinweise sollen 50 % der Fläche ausmachen.

    • Die Vorder- und Rückseite sollen jeweils mit einem kombinierten Bild-Text-Warnhinweis versehen werden. Dieser soll 75 % der Fläche ausmachen.

    • Zigaretten mit einem Durchmesser von unter 7,5 mm gelten aus Gründen des Verbraucherschutzes als irreführend und sind damit verboten.

    • Einführung eines Rückverfolgungs-systems für jede Zigarettenpackung ("Tracking and Tracing") zur Reduzierung des Schwarzmarkts von Zigaretten.

    Nach einer Mitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Berlin


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