Flugmedizin · Tropenmedizin · Reisemedizin - FTR 2013; 20(03): 142-143
DOI: 10.1055/s-0033-1349268
DTG-Mitteilungen
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Liebe Freunde und Mitglieder der DTG,

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Publication History

Publication Date:
19 June 2013 (online)

 
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    ein wichtiges Thema bei der letzten Vorstandssitzung im April 2013 war die Nachwuchsförderung, die jetzt explizit in der Präambel zu Zweck und Aufgaben der DTG aufgeführt ist (siehe Homepage) und die bei der nächsten Änderung der Satzung auch in diese aufgenommen wird. Obwohl viele junge Kolleginnen und Kollegen und insbesondere auch Studierende großes Interesse an Tropenmedizin und Internationaler Gesundheit haben, weist die Altersstruktur unserer Gesellschaft nur relativ wenige Mitglieder im Alter von unter 30 Jahren aus.

    Der 2010 begründete DTG-Ausschuss Nachwuchsförderung vertritt die Anliegen der Studierenden und der in Weiterbildung befindlichen Berufsanfänger im Bereich Tropenmedizin und Internationale Gesundheit. Um diesen Auftrag möglichst vollständig ausfüllen zu können, bitten die Mitglieder des Ausschusses um Anregungen und eine ständige kritische Begleitung, die jederzeit über E-Mail (nachwuchsfoerderung@dtg.org) zugesandt werden können.

    Auf Initiative des Ausschusses wurde vom Vorstand beschlossen, dass Studierende in Zukunft zu einem reduzierten Jahresbeitrag von 10 Euro Mitglied der DTG werden können (jährlicher Nachweis erforderlich) und bei den DTG-Tagungen freien Eintritt haben.

    Neue Empfehlungen und Leitlinien

    Die Empfehlungen zur Malariavorbeugung sowie die Hinweise und Empfehlungen zu Reiseimpfungen wurden vom DTG-Ausschuss Reisemedizin aktualisiert. Beide Empfehlungen 2013 sind jetzt auf der DTG-Homepage verfügbar und können auch als gedruckte Broschüre beim DTG-Infoservice (E-Mail: dtg@lrz.uni-muenchen.de) bestellt werden. Vom DTG-Ausschuss Leitlinien wurden die AWMF-Leitlinien zur Diagnostik und Therapie von Malaria, Schistosomiasis und Amöbiasis überarbeitet. Sie sind ebenfalls auf der Homepage verfügbar.


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    Weiterbildungsordnung

    Der DTG-Ausschuss Weiterbildung hat zu der Novellierung der WBO für Ärzte folgenden Änderungsvorschlag bei den Weiterbildungszeiten für die Zusatzweiterbildung Tropenmedizin eingereicht:

    Der Passus "12 Monate tropenmedizinische Tätigkeit in der Patientenversorgung einer medizinischen Einrichtung in den Tropen oder Subtropen" wird durch den folgenden Passus ersetzt: "12 Monate Tätigkeit in der Patientenversorgung oder in der Patienten-orientierten Forschung an einer medizinischen Einrichtung in tropischen oder subtropischen Ländern mit besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen. Die Tätigkeit muss unter der Aufsicht des/der ärztlichen Leiters/in der Einrichtung erfolgen und von diesem/r nach Art, Inhalt und Dauer bestätigt werden. Die Weiterbildungszeit kann auch in Abschnitten abgeleistet werden, von denen einer mindestens 6 Monate betragen muss, weitere Abschnitte mindestens 3 Monate."


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    Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

    Der DTG-Ausschuss ‚Arbeitsaufenthalt im Ausland‘ berichtet, dass die Bundesregierung am 24.04.2013 die Novellierung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge beschlossen hat. Danach besteht weiterhin eine Pflichtvorsorge bei "Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen". Diese kann im Gegensatz zu allen anderen Bereichen der arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht nur von Arbeits- und Betriebsmedizinern, sondern weiterhin auch von Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Tropenmedizin durchgeführt werden.

    In der Novellierung der ArbMedVV wurde der Begriff Pflichtuntersuchung durch Pflichtvorsorge ersetzt. Dies unterstreicht, dass die arbeitsmedizinische Vorsorge der individuellen Aufklärung und Beratung der Beschäftigten über die Wechselwirkungen zwischen ihrer Arbeit und ihrer Gesundheit dient und keine Eignungsuntersuchung darstellt. Hinsichtlich klinischer, laborchemischer und technischer Untersuchungen besteht keine Duldungspflicht und damit auch kein Untersuchungszwang. Diese bedürfen der Einwilligung der betreffenden Person. Ob und inwieweit Untersuchungen angezeigt sind, liegt im Ermessen des Arztes. Die bisherigen Aussagen über das Untersuchungsergebnis ("keine gesundheitlichen Bedenken" bzw. "gesundheitliche Bedenken"), die dem Arbeitgeber in der Bescheinigung vonseiten des Arztes oder der Ärztin zu übermitteln ist, wird durch die Aussage ersetzt, dass eine Vorsorge stattgefunden hat. Für den Fall, dass der Arzt aufgrund einer besonderen Disposition des oder der Beschäftigten einen Tätigkeitswechsel vorschlägt, muss die betreffende Person in die Mitteilung an den Arbeitgeber einwilligen.


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    Wahl für den Vorstand 2014

    Für die im Herbst anstehenden Vorstandswahlen müssen die Wahlvorschläge bis spätestens 30.09.2013 bei der Geschäftsstelle der DTG (E-Mail: dtg@bnitm.de) abgegeben werden. Wir möchten Sie jetzt schon bitten, geeignete Personen vorzuschlagen. Der derzeitige 1. Vorsitzende Thomas Löscher steht satzungsgemäß nicht mehr für dieses Amt zur Verfügung.

    Auch für die Position des Schriftführers muss ein neuer Kandidat gesucht werden.

    Mit herzlichen Grüßen

    Thomas Löscher und Hinrich Sudeck

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    Thomas Löscher, München
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    Hinrich Sudeck, Hamburg

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    Thomas Löscher, München
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    Hinrich Sudeck, Hamburg