Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bietet seit April
einen kostenfreien Online-Zugang zu seiner Datenbank für Verdachtsmeldungen unerwünschter
Arzneimittelwirkungen an. Mit dem neuen Internetangebot steht Ärzten und Patienten
jetzt eine weitere Möglichkeit offen, sich vertieft über Arzneimittelrisiken zu informieren.
Die Recherchemöglichkeit in den Verdachtsmeldungen soll bereits vorhandene behördliche
Informationen über Arzneimittelrisiken flankieren, sie aber nicht ersetzen. Entscheidende
Informationsquellen zu Anwendung und Risiken von Arzneimitteln bleiben weiterhin die
Gebrauchsinformation laut Packungsbeilage für Patienten und die Fachinformation für
Ärzte.
Im Gegensatz zu den jetzt zugänglichen Rohdaten der Verdachtsmeldungen stellen Fach-
und Gebrauchsinformationen bereits das Ergebnis einer behördlichen Bewertung dar und
bieten Ärzten und Patienten konkret anwendbare Informationen und Empfehlungen.
Das neue Informationsangebot bietet eine Recherchemöglichkeit in der Datenbank unerwünschter
Arzneimittelwirkungen. Die Datenbank umfasst alle dem BfArM seit 1995 gemeldeten Verdachtsfälle
unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) aus Deutschland. Die Verdachtsfälle beziehen
sich auf unerwünschte Ereignisse beim Patienten, die nach der Einnahme von Arzneimitteln
eingetreten sind und dem BfArM mit dem Verdacht auf einen ursächlichen Zusammenhang
mit diesem Arzneimittel gemeldet wurden. Diese Meldungen sind, zusammen mit weiteren
Informationen, Grundlage für die kontinuierliche Überwachung und Verbesserung der
Arzneimittelsicherheit durch das BfArM. Signale für neue Risiken, die sich aus den
Verdachtsmeldungen ergeben, führen bei Bedarf zu Sicherheitsmaßnahmen des BfArM. Das
neue Informationsangebot startet zunächst mit einer Testphase. Es ist zu erreichen
über die Internetseite des BfArM (www.bfarm.de) oder direkt unter http://nebenwirkung.bfarm.de/.
Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bonn