Flugmedizin · Tropenmedizin · Reisemedizin - FTR 2013; 20(05): 256
DOI: 10.1055/s-0033-1359330
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Bald im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung? – Experten empfehlen Impfung gegen Rotaviren

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Publication Date:
28 October 2013 (online)

 

Die Infektion mit Rotaviren ist die häufigste meldepflichtige Infektionskrankheit und eine der häufigsten Ursachen für Durchfallerkrankungen bei Kindern in den ersten 5 Lebensjahren. Etwa jedes zweite Kind mit labordiagnostisch gesicherter Rotavirusinfektion muss stationär im Krankenhaus behandelt werden: Eine Gastroenteritis kann vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern bis 2 Jahren und alten Menschen zu einer gefährlichen Austrocknung führen. Im neu erschienenen Impfkalender empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut nun erstmals eine Immunisierung von Babys unter 6 Monaten. Auch die Gesellschaft für Virologie (GfV) empfiehlt Eltern, ihre Kinder impfen zu lassen. Voraussichtlich berät der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) noch dieses Jahr darüber, ob die Krankenkassen die Impfung übernehmen müssen. Von einer Zustimmung ist auszugehen.

Etwa 90 % aller Kinder infizieren sich bis zum dritten Lebensjahr mit Rotaviren. Die Schluckimpfung, die je nach Impfstoff in 2 oder 3 Dosen verabreicht wird, ist Studien zufolge hochwirksam: Sie verhindert schwere Krankheitsverläufe und Klinikeinweisungen in mehr als 90 % der Fälle.

Bisher niedrige Impfquote

GfV-Präsident Prof. Dr. Thomas Mertens geht allerdings von einer aktuell niedrigen Impfquote in Deutschland aus, da die Immunisierung bisher vielfach aus eigener Tasche bezahlt werden musste: Nur wenige Krankenkassen übernehmen die Kosten in Höhe von etwa 135 Euro. Nach Veröffentlichung der Empfehlung der STIKO entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ob die Leistung in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. "Wir gehen davon aus, dass der G-BA zustimmt, sodass der Impfstoff nicht mehr nur Besserverdienenden zugute kommt", so der GfV-Präsident.


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Hohe Infektionsgefahr

Profitieren könnten bei einer routinemäßigen Impfung mit dem Lebendimpfstoff auch Personen aus dem Umfeld immunisierter Kinder. Denn das Rotavirus ist hochansteckend – bereits wenige Erreger lösen eine Infektion aus. So kann die Immunisierung auch Nichtgeimpfte schützen. Die Übertragung erfolgt meist über Schmierinfektionen, aber auch über verunreinigtes Wasser oder bei Erbrechen auch über die Luft. Besonders groß ist die Ansteckungsgefahr bei Gemeinschaftstoiletten. Die Infektionsgefahr endet etwa eine Woche nach Erkrankungsbeginn.

Quelle: Pressemitteilung Gesellschaft für Virologie (GfV), 28.08.2013


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