Z Gastroenterol 2014; 52(7): 765
DOI: 10.1055/s-0033-1362592
Mitteilungen der DGVS
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NUB 2015: DGVS prüft Ihre Anträge

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Publication Date:
16 July 2014 (online)

Das NUB-Verfahren zum Ausgleich einer systemimmanenten Innovationshemmung aufgrund verzögerter Kostenerstattung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden hat sich mittlerweile fest im Gesundheitssystem etabliert. Wesentliche Voraussetzung zur Kostenerstattung eines NUB ist die Bestätigung des Instituts für Entgelte im Krankenhaus (InEK), dass ein NUB tatsächlich neu und im aktuellen DRG-System nicht abgebildet ist.

Die DGVS möchte die Beantragung für NUBs als Instrument der Innovationsunterstützung in der Gastroenterologie wie in den vergangenen Jahren fördern, indem die Anträge gebündelt, von einer externen Beraterfirma geprüft und optimiert und anschließend allen Mitgliedern im Sinne von Musteranträgen zum Download angeboten werden. Wenn Sie diesen DGVS-Service nutzen möchten, senden Sie uns Ihre Anträge bis zum 31.08.2014 zu.

Aus den Anträgen muss klar und plausibel hervorgehen, warum ein Verfahren als Neuheit anzusehen ist, welche Patienten behandelt werden sollen, welche Kosten mit dem Verfahren verbunden sind und warum das Verfahren nicht (ausreichend) im DRG-System abgebildet ist. Dabei wird i. A. eine Grenze bei belegbaren Mehrkosten pro Fall von mehr als € 1 000 gesehen. Das elektronische Antragsformular sowie detaillierte Erläuterungen können von der Homepage des InEK geladen werden (www.g-drg.de).

Die Anerkennung gilt immer nur für das Jahr nach der Antragstellung. InEK prüft anerkannte NUBs auf die Implentierbarkeit in das DRG-System. Geschieht dies (aufgrund zu weniger Kostendaten) aber zunächst nicht, muss das Krankenhaus das im laufenden Jahr anerkannte NUB für das Folgejahr erneut beantragt haben! Es empfiehlt sich daher, alle für 2014 anerkannten Verfahren für 2015 erneut zu beantragen. Antragsteller können nur Krankenhäuser sein (keine Fachabteilungen, keine Fachgesellschaften, keine Hersteller). Krankenhausindividuelle Aspekte wie z. B. die Kostenberechnung müssen daher von jeder Klinik selbst erarbeitet werden. Allgemeine Aspekte wie die Begründung der Novität, die Methodenbeschreibung und das Patientenkollektiv können jedoch gemeinsam formuliert werden. Dies wäre eine auch vom InEk begrüßte Vereinheitlichung, die das Bearbeitungsverfahren beschleunigen würde. Die individualisierten Anträge müssen bis zum 31.10.2014 beim InEK eingegangen sein. Wird ein Antrag mit Status 1 versehen, kann das beantragende Krankenhaus mit den Kostenträgern über ein gesondertes Entgelt verhandeln.

Die Anerkennung und nachfolgende Kostenerstattung von NUBs in möglichst allen anwendenden Abteilungen fördern nicht nur die Innovationskraft in der Gastroenterologie, sondern auch die Positionierung unseres Fachgebietes innerhalb der Krankenhäuser. Unterstützen Sie Innovationen in der Gastroenterologie und damit auch sich selbst und lassen uns Ihre Anträge bis zum 31.08.2014 per Mail zukommen!

Prof. Dr. Wolfgang Schepp
Dr. Thorsten Brechmann
Kommission für medizinische Klassifikation und Gesundheitsökonomie