Aktuelle Urol 2013; 44(06): 422
DOI: 10.1055/s-0033-1363044
Referiert und kommentiert
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

In eigener Sache – Fremdsprachige Patienten

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Publication Date:
26 November 2013 (online)

 
 

    Kann sich ein Arzt mit einem Patienten nicht verständigen, muss er die Behandlung u. U. ablehnen, insbesondere wenn es sich nicht um einen dringlichen Eingriff handelt. Denn nach dem Patientenrechtegesetz ist der Arzt verpflichtet, den Patienten umfassend über die Therapie, Alternativen, Risiken und Erfolgsaussichten aufzuklären. Thieme Compliance unterstützt Ärzte bei Sprachbarrieren mit Aufklärungsbögen in bis zu 17 verschiedenen Sprachen.

    Manchmal lassen sich fremdsprachige Patienten von Angehörigen oder Freunden begleiten, die übersetzen können. Oder es findet sich in der Praxis oder im Krankenhaus jemand, der dies übernehmen kann. "Das ist grundsätzlich auch nicht zu beanstanden. Gerichtsurteilen zufolge muss es sich dabei nicht um einen professionellen Übersetzer handeln", sagt Dr. iur. Albrecht Wienke, Fachanwalt für Medizinrecht und juristischer Berater der Aufklärungsbögen von Thieme Compliance. Der Arzt ist aber dafür verantwortlich, dass der Patient seine Erläuterungen versteht und Missverständnisse ausgeräumt sind.

    Verpflichtet der Arzt einen Dolmetscher, bedeutet dies nicht automatisch, dass er auch die Kosten dafür übernehmen muss. Diese Frage ist bislang gesetzlich nicht geregelt und wurde auch in der Rechtsprechung noch nicht entschieden. Mediziner sollten mit betroffenen Patienten vereinbaren, dass diese die Kosten tragen, raten Wienke und Rosemarie Sailer in einem Beitrag für Thieme Compliance. Scheitert dies an Verständigungsschwierigkeiten, sollte ein Arzt die Behandlung ablehnen.

    Da der Arzt die Übersetzung meist nicht überprüfen kann, empfiehlt Thieme Compliance, zusätzlich schriftliche Informationen in der Muttersprache des Patienten auszuhändigen. Das Unternehmen hat daher seine Formulare zur Patientenaufklärung in bis zu 17 Sprachen übersetzt. Für mehr als 1000 unterschiedliche Eingriffe sind darin die Behandlung erklärt, deren Risiken und Nebenwirkungen benannt und darauf hingewiesen, was der Patient vorher und nachher beachten sollte.

    Die Patientenbögen sind in den verfügbaren Fremdsprachen in der Aufklärungssoftware E-ConsentPro enthalten und können einzeln nach Bedarf abgerufen werden. Dies ist insbesondere seit Inkrafttreten des neuen Patientenrechtegesetzes im Frühjahr von Bedeutung. Seitdem müssen Ärzte ihren Patienten Abschriften von Unterlagen, die sie im Zusammenhang mit der Aufklärung und Einwilligung unterzeichnet haben, mitgeben. "Patienten können die Dokumente, die in ihrer Muttersprache vorliegen, auch elektronisch unterzeichnen", erklärt Tokar. "Und der Arzt kann einfach dokumentieren, dass er eine Kopie ausgehändigt hat. Das schafft Rechtssicherheit."

    Nach einer Pressemitteilung
    (Thieme Compliance)


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