Journal Club Schmerzmedizin 2013; 2(4): 182-184
DOI: 10.1055/s-0034-1364319
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Publikationsdatum:
08. Januar 2014 (online)

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Neue Kennzeichnung für Arzneimittel: Schwarzes Dreieck

Die Europäische Union hat eine neue Kennzeichnung für Arzneimittel eingeführt, die besonders engmaschig überwacht werden. In ihrer Packungsbeilage ist ein auf der Spitze stehendes schwarzes Dreieck abgebildet, zusammen mit dem Satz: „Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung. „

Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn weniger Informationen als zu anderen Arzneimitteln zur Verfügung stehen, weil sie z. B. neu auf dem Markt sind. Es bedeutet aber nicht, dass das Arzneimittel unsicher ist. Vermutete Nebenwirkungen meldet man wie üblich an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bzw. das Paul-Ehrlich-Institut. rnj

Nach einer Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Medikamente, die einer besonderen Überwachung unterliegen, werden seit Kurzem mit einem auf dem Kopf stehenden schwarzen Dreieck gekennzeichnet.