Dtsch Med Wochenschr 2014; 02(01): 2-5
DOI: 10.1055/s-0034-1365074
Praxis der Inneren Medizin
Verdauungsorgane
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

So wird’s gemacht – Anlage einer Magensonde

M. Ruhnke
1   Sektion klinische Infektiologie, Medizinische Klinik, Ortenauklinikum Achern
,
C. Bologna
2   Pflegedienst – Intensivmedizin, Ortenauklinikum Offenburg-Gengenbach
,
O. Minakov
2   Pflegedienst – Intensivmedizin, Ortenauklinikum Offenburg-Gengenbach
,
R. Feik
4   Medizinische Klinik, Ortenauklinikum Achern
,
W. B. Offensperger
3   Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie, Infektiologie und Altersmedizin, Ortenauklinikum Offenburg-Gengenbach
,
J. P. Borde
1   Sektion klinische Infektiologie, Medizinische Klinik, Ortenauklinikum Achern
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
19. März 2014 (online)

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Einleitung

Das Legen einer transnasalen Magensonde (NGT, naso-gastric-tube) darf nur unter strikter Beachtung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erfolgen. Eine Aufklärung und Einwilligung ist notwendig: entweder durch den Patienten selbst bzw. durch den gesetzlichen Vertreter, falls der Patient selbst dazu nicht in der Lage ist. Zur Diskussion weiterer ethischer Gesichtspunkte im Umfeld der Magensondenanlage und Ernährung sei auf entsprechende medizin-ethische Übersichtsarbeiten hingewiesen [6].

Grundsätzlich fällt das Legen einer Magensonde in den ärztlichen Tätigkeitsbereich. Es kann auf ärztliche Anordnung hin auch von nichtärztlichem Personal übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Patientengefährdung vermieden wird. Andererseits besteht die Möglichkeit und Notwendigkeit der Ablehnung durch das nichtärztliche Personal, sofern sich dieses der Aufgabe nicht gewachsen fühlt.