Pflegekammern können durch die Bundesländer eingesetzt werden, da diese die Verantwortung
zur Gründung von Kammern besitzen.
Pflegekammer – Definition und Notwendigkeit
Kammern sind „Körperschaften des öffentlichen Rechts, die ihre berufsständische Selbstverwaltung
und die Interessen der Gesellschaft bzw. der Bevölkerung zu deren Wohl stellvertretend
für den Staat wahrnimmt“ [
1
]. Kammern können eingerichtet werden, wenn sie legitime öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
Dies wird in den unterschiedlichen Bundesländern durchaus so gesehen und bedeutet,
dass in erster Linie der Zweck einer Pflegekammer die Sicherstellung der Pflege und
die Qualität der Pflege ist. Alle anderen Aufgaben ergeben sich durch den Auftrag
an die Kammer.
Für eine Einrichtung von Kammern in der Pflege kann vor dem Hintergrund der älter
werdenden Bevölkerung und des zunehmenden Fachkräftemangels argumentiert werden. Die
Zahl der Aufgaben der Berufsgruppe der Pflegenden werden weiter ansteigen. Schon heute
prognostizieren Studien eine erhebliche Lücke zwischen dem Bedarf an professioneller
Pflege und dem verringerten Angebot, bedingt durch die geringere Zahl jüngerer Menschen.
Ein Beispiel dafür ist die Veröffentlichung von pwc in Kooperation mit dem Wirtschaftsforschungsinstitut
WifOR. Bleibt alles so wie bisher, so werden im Jahr 2030 über 400 000 Pflegekräfte
fehlen [
2
]. Als ein Aspekt zur Lösung des drohenden Mangels schlagen die Autoren u. a. vor,
die Wertschätzung von pflegerischen Leistungen zu verbessern. Selbstverständlich wird
auch die nephrologische Pflege von diesen Entwicklungen betroffen sein.
In einer AfnP-Befragung im Jahr 2010 wurden Daten zur Qualifikation, Tätigkeitsfeld,
Beschäftigungszeitraum und Altersstruktur in der Nephrologie erhoben [
3
]. Dabei zeichnete sich ab, dass in den nächsten 5–10 Jahren viele Fachkräfte mit
langjähriger Berufserfahrung und Zusatzqualifikation ausscheiden werden. Der Anteil
der jungen neuen Kräfte kann diesen Anteil nicht einmal zur Hälfte ausgleichen. Auch
die nephrologische Pflege steht vor einem enormen Fachkräftemangel. Damit verbunden
ist eine Gefährdung der Patientensicherheit. Die Verantwortlichen in diesem Bereich
stehen vor den komplexen Aufgaben der Nachwuchsförderung und Weiterqualifizierung
der in der Nephrologie beschäftigten Pflegekräfte.
Pflegekammern erscheinen prädestiniert, die Fragestellungen und Herausforderungen
für alle pflegerischen Bereiche zu bearbeiten, weil sie es eben sind, die die Versorgung
der Gesellschaft mit Pflege sicherstellen sollen. Mit der Einrichtung von Kammern
sind also große Hoffnungen verbunden.
Wie wird eine Kammer eingerichtet?
Der Staat kann Aufgaben, die eigentlich in seiner Verantwortung liegen, auf eine berufliche
Selbstverwaltung übertragen. Damit geht man von dem Gedanken aus, dass die Vertreter
einer Berufsgruppe selbst am besten deren Belange regeln können. Um die staatlichen
Aufgaben zu übernehmen, werden die Grundlagen dazu in Gesetzen geschaffen. In Bayern
nennt sich dieses Gesetz beispielsweise „Heilberufekammergesetz“. In diesem werden
bisher Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie psychologische Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten geführt.
Sollte auch für die Pflege eine Kammer eingerichtet werden, müsste das Gesetz an dieser
Stelle um die Berufsgruppe der Pflegenden ergänzt werden. Regelungen, die in dieser
gesetzlichen Grundlagen beschrieben werden (müssen), sind z. B. die Mitgliedschaft
welcher Berufe (Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, aber auch von Hilfsberufen?),
die Mitgliedschaft unter welchen Bedingungen (Berufstätigkeit oder nur Führen der
Berufsbezeichnung? Dann müssten auch alle „ausgestiegenen“ Kollegen Mitglied sein)
oder auch Bedingungen zur Wahl der Kammer.
Wird eine Kammer implementiert, so wird sich daraus eine Pflichtmitgliedschaft mit
Pflichtbeiträgen ergeben. Die Höhe der Beiträge, die von den Pflegenden bezahlt werden,
steht nicht fest. Möglich wäre hier auch eine einkommensabhängige Variante, sodass
Pflegende mit höherem Einkommen auch höhere Beiträge zahlen.
Aus juristischer Sicht ist es durchaus zulässig, Pflegekammern einzurichten [
1
]. Nicht immer wird jedoch von Juristen die Sinnhaftigkeit bestätigt [
4
], weil damit Hoffnungen verbunden seien, die eine Kammer nicht erfüllen könne. Als
große Hoffnung steht dabei die Aufwertung der Pflegeberufe im Raum. Pflegekammern
sollen helfen, dem Beruf eine höhere Attraktivität zu geben und mehr junge Menschen
für die Ausbildung zu gewinnen. Zudem soll der Pflege eine einheitliche Stimme gegeben
werden, um die Interessen in politischen Fragen durchzusetzen. Doch welche Aufgaben
soll die Kammer konkret übernehmen, um diese Ziele zu erreichen?
Aufgaben der Pflegekammer
Neben der oben genannten wichtigsten Aufgabe der Kammer, der Sicherstellung der pflegerischen
Versorgung der Gesellschaft, ergeben sich vielfältige Aufgabenbereiche. Diese sind
laut dem (vormals) Ministerium für Umwelt und Gesundheit in Bayern [
5
], ähnlich für andere Ministerien:
-
Berufs- und Interessenvertretung der Pflege: Die Kammer vertritt die Interessen der
beruflich Pflegenden gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik und den verschiedenen
Akteuren im Gesundheitswesen. Sie setzt sich ein für eine gesellschaftliche Aufwertung
und Stärkung der Position der Pflege.
-
Regelung der Weiterbildung: Die Pflegekammer erlässt eine Weiterbildungsordnung für
die Pflegeberufe, in der Standards und Qualitätskriterien für die berufliche Weiterbildung
definiert sind.
-
Regelung der Berufsausübung: Die Kammer erlässt eine Berufsordnung für ihre Mitglieder
und ist für die Berufsaufsicht zuständig. Ferner entwickelt sie ethische Leitlinien,
auf die die Berufsangehörigen verpflichtet werden.
-
Sicherung der Qualität der pflegerischen Versorgung: Die Kammer setzt sich für den
Schutz der Bevölkerung ein, indem sie auf verpflichtende Fortbildung der Berufsangehörigen
achtet, Qualitätsniveaus pflegerischer Dienstleistungen festlegt und Fehlverhalten
sanktioniert.
-
Mitwirkung bei der Gesetzgebung: Die Pflegekammer wirkt bei der Gesetzgebung mit,
indem sie den Gesetzgeber und Behörden berät sowie Stellungnahmen und Gutachten anfertigt.
-
Beratung der beruflich Pflegenden: Die Pflegekammer berät ihre Mitglieder in juristischen,
ethischen, fachlichen und berufspolitischen Fragen.“
Die Regelung der Weiterbildung wird unter Pflegekammern ein erhebliches Gewicht erhalten.
Es gibt in den einzelnen Bundesländern erhebliche Unterschiede, ob zu einer bestimmten
Qualifikation im Bereich der Weiterbildungen eine gesetzliche Grundlage vorliegt –
und wenn ja, welche. Während z. B. die Weiterbildung in der nephrologischen Pflege
in Baden-Württemberg staatlich geregelt ist, greifen in den anderen Bundesländern
die Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) [
6
]. Aufgabe der Kammern wird es sein, Weiterbildungsordnungen zu erlassen, die für
das Bundesland Gültigkeit besitzen. Es erfordert zusätzlich zwingend eine übergeordnete
Instanz wie eine Bundespflegekammer, um die zahlreichen Angebote im Bereich der Bildung
zu harmonisieren.
Eine Kammer trägt somit nur für das jeweilige Bundesland dazu bei, die Weiterbildung
zu regeln. Damit verbunden ist aber auch die Auflage, dass sich Mitglieder von Pflegekammern
fortbilden müssen. Dies ist nicht zwingend einhergehend mit der Bezahlung durch den
Arbeitgeber. Im Bereich der Ärzte sind beispielsweise Fortbildungspunkte zu sammeln.
Werden die Punkte im niedergelassenen Bereich nicht nachgewiesen, droht ein Abzug
an Honoraren. Inwieweit Sanktionen bei den Pflegenden greifen sollen, die sich nicht
fortbilden, muss durch die Kammer definiert werden. Eine Voraussetzung für dieses
Verfahren ist die Registrierung der Pflegenden. Dies ist bisher in Deutschland ausschließlich
auf freiwilliger Basis möglich.
Andere Länder – um Längen voraus
Die Registrierung ist in den USA und in fast jedem europäischen Land schon lange üblich
und verpflichtend, um seinen Beruf ausüben zu können (Tab. [
1
]). Lediglich in 2 Ländern außer Deutschland darf der Pflegeberuf ohne Registrierung
ausgeübt werden – und zwar in Serbien und Montenegro sowie der Schweiz. Bereits im
Jahr 1922 wurde die Registrierung beruflich Pflegender beispielsweise in Irland eingeführt.
Zuletzt zogen 2004 und 2005 Tschechien und Slowenien nach. Die Kosten für die Registrierung
tragen in diesen Ländern überwiegend die Pflegekräfte selbst [
7
].
Tab. 1 Registrierung im europäischen Vergleich.
Tab. 2 Punktetabelle: Wie Sie Punkte erwerben können.
Eine kontinuierliche und verpflichtende Fort- und Weiterbildung trägt zur Qualitätsverbesserung
und ständigen Kompetenzerweiterung der beruflich Pflegenden bei [
8
]. Dies ist bei den zu erwartenden demografischen Veränderungen in den nächsten Jahren
unabdingbar.
Im englischsprachigen Raum wird die „Nurse“ mit Ablegen der Prüfung (weibliche/männliche
Pflegekraft) der zuständigen Kammer gemeldet. Die Kammer überprüft in regelmäßigen
Abständen den Nachweis der Pflichtfortbildungen. Wer keinen fristgerechten Nachweis
liefert, erhält die Bezahlung einer Hilfskraft [
9
]. Die zuständigen Pflegekammern überwachen dies. In Großbritannien dürfen zum Beispiel
nur Pflegekräfte mit gültiger Registrierung bei der Pflegekammer „Nursing and Midwifery
Council“ (NMC) den Beruf ausüben [
10
]. Über ein entsprechendes Landesregister, das von der Pflegekammer geführt wird,
kann man sich damit gleichzeitig einen Überblick über die Anzahl der im Pflegeberuf
Beschäftigten und deren Qualifikation verschaffen.
Ein solches Register und damit ein Überblick über die tatsächliche Zahl der Pflegenden
und ihrer Qualifikationen ist bisher in Deutschland nicht vorhanden. Bestrebungen
zum Aufbau gibt es jedoch seit einigen Jahren: Seit 2003 können sich alle professionell
Pflegenden bei der unabhängigen Registrierungsstelle erfassen lassen. Im April 2006
hat der Deutsche Pflegerat (DPR) bundesweit die Trägerschaft der freiwilligen Registrierung
übernommen.
Ziel ist es, die pflegerischen Kompetenzen und Qualitätsanforderungen an Pflegekräfte
auch nach der Ausbildung klar zu definieren. Seit Anbeginn unterstützt die AfnP e.
V. die freiwillige Registrierung. Alle AfnP-Veranstaltungen, ob Seminar, Fortbildung
oder Symposium, sind registrierte Veranstaltungen. Das Symposium in Fulda und die
Nephro Fachtagung Ulm am 28.-29.03.2014 beinhalten zusätzlich CME-Punkte für ärztliche
Teilnehmer. Mit dem Besuch des Symposiums oder der Nephro Fachtagung Ulm und der Mitgliedschaft
in der AfnP erreichen Sie bereits 36 der 40 nötigen Punkte, um 2 Jahre nach der Erstregistrierung
die Folgeregistrierung bekommen zu können. Das kontinuierliche Lernen über zertifizierte
Angebote sichert hierbei die Qualität der Pflege.
Die Gesellschaft nennt sich „Registrierung beruflich Pflegender GmbH“ (RbP). Alle
professionell Pflegenden wie Altenpfleger, Kinderkrankenpfleger und Gesundheitspfleger
können sich auf freiwilliger Basis registrieren lassen. Aktuell sind 15 000 Pflegende
in Deutschland bundesweit registriert. Das sind circa 1,3 % von geschätzten 1,2 Millionen
Pflegenden bundesweit [
11
]. Im November 2008 wurde die RbP GmbH gegründet.
Kontinuierliches Lernen sichert Qualität
In Deutschland gilt die Regel: Wer einmal eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
erhalten hat und sich nichts hat zuschulden kommen lassen (§ 2 neues und altes Krankenpflegegesetz),
darf seinen Beruf ausüben. Mit der Einführung von Qualitätsmanagementsystemen gemäß
§ 135a–137d SGB V, des Pflegequalitätssicherungsgesetzes § 112–120 SGB XI, des aktuellen
Gesundheitsstrukturveränderungsgesetzes und der neuen Ausbildungsgesetze kann es jedoch
nur im Interesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein, sich verpflichtend fort- und
weiterzubilden. Im „Dialysestandard 2006“ der DAKN [
12
] unter Anforderungen an die Qualifikation des Pflegepersonals heißt es (A.5.2): „Bei
allen Behandlungsformen ist für die unmittelbare Patientenbehandlung speziell ausgebildetes,
qualifiziertes Personal einzusetzen.“
Ziel ist es, die pflegerischen Kompetenzen und Qualitätsanforderungen an Pflegekräfte
nicht nur durch die Ausbildungsverordnung klar zu beschreiben. Denn nach der Ausbildung
gehen Pflegekräfte in die verschiedenen Fachweiterbildungen. Sie werden zu kontinuierlichen
Fort- und Weiterbildungen angehalten, um auch langfristig immer auf dem aktuellen
fachlichen Wissensstand zu sein. Unter einer Aufsicht einer Kammer kann man nicht
mehr seine Ausbildung machen und dann nie wieder eine Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme
besuchen. Dies ist ein wichtiger Schritt zum Nachweis der beruflichen Fachkompetenz
und der Professionalisierung der Pflege, besonders heute im Hinblick auf die Übernahme
von ärztlichen Aufgaben.
Die (noch) freiwillige Registrierung soll die interne Qualitätsentwicklung in Pflegeeinrichtungen
absichern [
13
]. Vielerorts hat die verminderte Erstattungspauschale zu Einsparungen beim Personal
geführt. Heute übernehmen die Pflegekräfte für eine steigende Zahl an Patienten nicht
nur die Versorgung mit einer Nierenersatztherapie, sondern infolge der Multimorbidität
auch eine Reihe von weiteren Versorgungsaufgaben. Vorrangiges Ziel muss hierbei sein,
im Interesse der uns anvertrauten Patienten drohende weitere Kürzungen der Pflege-
und Personalressourcen entgegen zu wirken. Eine fachliche fortlaufende Fort- und Weiterbildung
trägt dazu bei, Komplikationen und deren Folgekosten zu vermeiden. Qualifiziertes
Personal ist meist motivierter, übernimmt eigenverantwortlich Aufgaben und trägt damit
zu einem effizienten Arbeitsablauf bei. Sonja Haas beschreibt dies in dem Buch „Arbeitsfeld
Dialyse“ [
14
], einer Auftragsarbeit der AfnP, eindrücklich.
Rund 450 Einrichtungen weisen inzwischen bereits Fortbildungspunkte aus. Wie Sie auch
heute schon Punkte erwerben können, ist in Tabelle 2 aufgeführt [
15
]. Seit Oktober 2009 ist in den Bundesländern Hamburg, Bremen und dem Saarland eine
Berufsordnung für Pflegekräfte in Kraft getreten [
16
]. Diese beschreibt das Berufsprofil der Pflegekräfte und Altenpflegekräfte klar und
definiert berufliche Ziele und Aufgaben sowie Verantwortungsbereiche. In Hamburg besteht
nun auch die Verpflichtung, jährlich 20 Fortbildungspunkte nachzuweisen. Damit nähert
man sich schon ersten Aufgaben einer Kammer an.
Aufgaben, die eine Kammer nicht übernimmt
Neben den oben beschriebenen Aufgaben, die die Kammer übernimmt, soll aber auch beschrieben
werden, was eine Kammer nicht erfüllen kann. Als wesentlich und – von den Befürworten
teils fälschlich ins Feld geführt – kann dazu gesagt werden, dass eine Kammer nicht
für die tariflichen Fragen verantwortlich ist. Die Frage des Gehalts wird von den
Tarifpartnern verhandelt. Zwar kann und muss sich die Kammer äußern und Empfehlungen
zur Vergütung aussprechen, aber letztlich werden Entscheidungen unabhängig von ihr
getroffen. Ihre Aufgabe ist es nicht, Löhne und Arbeitsbedingungen mit den Parteien
auszuhandeln. Sie grenzt sich damit von den Gewerkschaften ab. Aus diesem Grund werden
auch die Gewerkschaften weiterhin Bestand haben, weil sie Arbeitnehmerpolitik betreiben
[
5
].
Auch sind die Kammern nicht dafür verantwortlich, eine eigene Altersvorsorge für die
Mitglieder aufzubauen (anders bei den Ärzten). Weiterhin werden die Kammern der Bundesländer
auch dort im Einfluss beschnitten, wo Regelungen auf Bundesebene definiert werden.
Dies betrifft z. B. das Krankenpflegesetz und damit verbunden die Fragen zur Ausbildung.
Grundsätzlich können einer Kammer nur die Aufgaben übertragen werden, die nicht durch
bundesrechtliche Regelungen abgedeckt werden.
Pflichten der Mitglieder einer Kammer
Die wesentliche Pflicht wird darin bestehen, dass ein Angehöriger der Berufsgruppe
Pflege Mitglied der Kammer sein und dementsprechend einen Pflichtbeitrag zahlen muss.
Dazu ist es zwingend notwendig, sich bei der Kammer an- oder abzumelden.
Unklar ist, ob sich dies auf alle Pflegenden bezieht, die jemals die Erlaubnis zur
Führung der Berufsbezeichnung erworben haben, oder nur diejenigen, die tatsächlich
in der Pflege arbeiten. Pflegende sind unter der Aufsicht einer Kammer sicherlich
verpflichtet, die vorgeschriebenen Fort- und Weiterbildungen nachzuweisen. Wie jedoch
Sanktionen aussehen könnten, kann hier nicht abschließend beurteilt werden.
Kontaktdaten der Registrierung beruflich Pflegender GmbH (RbP)
Wie werde ich registrierte Pflegekraft?
Folgende Berufsgruppen können sich registrieren lassen [
13
]:
Für die Erstregistrierung füllen Sie das Anmeldeformular aus und senden es zusammen
mit den erforderlichen Kopien (Ausbildungsabschluss, Fortbildungsnachweis etc.) an
die Registrierungsstelle. Die Kosten betragen für die Erstregistrierung 15 Euro. Die
Erstregistrierung hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. Sie finden auf der Homepage www.afnp.de einen Link dazu.
Wie viele Punkte für die Folgeregis-trierung nach 2 Jahren benötige ich?
Innerhalb von 2 Jahren müssen Sie mindestens 40 Registrierungspunkte sammeln. Die
Kosten für die Folgeregistrierung sind 60 Euro. Dabei sollen Sie Fortbildungen besuchen,
die verschiedene Kompetenzbereiche abdecken:
-
Fachkompetenz: fachbezogen (z. B. nephrologische Fortbildungen) und fachübergreifend
(z. B. Qualitätsentwicklung, Pflegetheorien, Berufsrecht)
-
Sozialkompetenz (z. B. Rhetorik, Kommunikation, Konfliktbewältigung)
-
Methodenkompetenz (z. B. Gestaltung des Pflegeprozesses, Praxisanleitung)
Befürworter und Gegner
Die Frage, ob Pflegekammern eingerichtet werden sollen, wird teils sehr emotional
geführt. So wurde die Anhörung von Gegnern und Befürwortern der Pflegekammer in Bayern
als „Expertenduell“ bezeichnet. Die Lager sind klar: Auf der einen Seite stehen Berufsverbände
und Hochschulen mit Pflegestudiengängen, auf der anderen Seite Träger von Gewerkschaften,
Wohlfahrtsverbänden und Pflegeeinrichtungen, die den Sinn einer Kammer bestreiten
[
17
].
Die wichtigsten Gegenargumente beziehen sich auf den Zwang, in eine Kammer eintreten
zu müssen. Daneben wird der Kammer ein unnötiger bürokratischer Aufwand vorgeworfen.
Alle Gegenargumente lassen aber darüber hinaus auch vermuten, dass es sich unterhalb
der Sachebene auch um das Thema der Macht handelt: Will man tatsächlich einer Berufsgruppe
die Gelegenheit geben, sich stärker zu positionieren und für sich bessere Bedingungen
und mehr Autonomie einfordern?
Stand der Bundesländer
Der Stand zur Implementierung von Pflegekammern ist in den einzelnen Bundesländern
unterschiedlich. Da neue Nachrichten zu diesem Thema relativ schnell veröffentlicht
werden, kann an dieser Stelle zur Information nur allgemein auf die Internetseiten
der zuständigen Ministerien verwiesen werden.
Hier zeigen wir einige ausgewählte Entwicklungen auf: Im Februar 2012 teilte Sozialministerin
Malu Dreyer (SPD) in Rheinland-Pfalz mit, dass sie die Einrichtung einer Pflege- und
Therapiekammer plant. Die CDU hatte dafür vorab schon ihre Unterstützung signalisiert.
Inzwischen liegt eine Zeitschiene vor, nach der in Rheinland-Pfalz im Sommer 2015
die Pflegekammer ihre Arbeit aufnehmen wird. Eine Gründungskonferenz beschäftigt sich
derzeit mit zentralen (auch gesetzlichen) Fragen.
In Schleswig-Holstein wurde bereits im Dezember 2012 im Landtag beschlossen, die rechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung einer Pflegekammer zu schaffen. Erst nach dieser
Entscheidung wurde eine Befragung bei den Pflegenden durchgeführt. Die Zustimmung
betrug 51 %. Inzwischen sieht die weitere Planung der Gesundheitsministerin vor, eine
Pflegekammerkonferenz zu gründen, um alle Beteiligten einzubeziehen. Ein Pflegekammergesetz
soll innerhalb des nächsten Jahres in Kraft treten.
In Bayern unternahm der damalige Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) bereits einen
Vorstoß und scheiterte am Widerstand der FDP. Unter Huber führte das Ministerium eine
Umfrage unter Pflegenden durch. Inzwischen wurde das Ministerium neu aufgeteilt und
Frau Ministerin Huml leitet den Bereich Gesundheit und Pflege. Erst im Dezember 2013
wurden die Ergebnisse der Umfrage veröffentlicht. Demnach sprechen sich 50 % der Pflegenden
in Bayern für eine Einrichtung einer Pflegekammer aus, 34 % lehnen diese ab und 16
% der Befragten sind unentschlossen. Huml erklärte, dass der Weg in Richtung Pflegekammer
zeige. Sie plane nun, alle Beteiligten einzuladen und den Weg zur Kammer gemeinsam
zu beschreiten.
Niedersachsen führte bereits eine Befragung durch und veröffentlichte die Ergebnisse
im März 2013. Die Zustimmung zur Pflegekammer betrug 67 %, wobei die Umfrage weitere
zahlreiche, interessante Details lieferte. Für Anfang 2014 soll hier ein Referentenentwurf
für die Pflegekammer vorliegen.
Der Förderverein Pflegekammer NRW e. V. stellt auf seiner Homepage umfangreiche Materialien
zur Verfügung, u. a. Vorschläge für ein Gesetz oder ein Positionspapier. Die politischen
Entwicklungen erscheinen jedoch momentan eher verzögert bzw. es lassen sich keine
konkreten Angaben finden. Berlin und Hamburg planen derzeit eine Umfrage bzw. führen
sie bereits durch.
Fazit
Die Einrichtung von Pflegekammern wird in unterschiedlicher zeitlicher Abfolge in
den Bundesländern vorangetrieben. Sind teils noch Anfragen und Initiativen notwendig,
so sind andere Bundesländer bereits mit konkreten Umsetzungsfragen beschäftigt. Mit
den Pflegekammern sind große Erwartungen und Hoffnungen verbunden. Andere Berufsgruppen
zeigen die Vorteile der Verkammerung auf, rücken aber auch die damit verbundenen Konsequenzen
in das Blickfeld.
Wenn auch Kammern heute nicht mehr als besonders „modern“ angesehen werden, würden
sie für die Pflege endlich die Möglichkeiten bieten, die Berufsgruppe einheitlich
zu bündeln, Interessen darzustellen und letztlich auf den Wert der Pflege bedeutend
stärker aufmerksam machen. Die AfnP unterstützt ausdrücklich die Initiativen, in jedem
Bundesland eine Pflegekammer zu implementieren. Von unrealistischen Erwartungen sollte
jedoch Abstand genommen werden – ein Allheilmittel wird die Pflegekammer nicht sein.
Die Lösung der Probleme innerhalb der Pflege muss mehreren Ansätzen folgen. Die Pflegekammer
ist ein Baustein davon.
Stefanie Schlieben, München
Marion Bundschu, Ulm