Anamnese, Symptome und Klinik
Die 36-jährige, bereits per laparoskopischer suprazervikaler Hysterektomie (LASH)
therapierte Patientin
wurde in den frühen Morgenstunden mit akut einsetzenden, betont linksseitigen Unterbauchschmerzen
nach
Geschlechtsverkehr in einer externen chirurgischen Klinik aufgenommen. Da dort keine
Frauenklinik
vorhanden war, erfolgte auch keine gynäkologische Untersuchung. Die Behandlung der
„nicht schlimmer
werdenden“ Unterbauchschmerzen erfolgte bei negativem Serum-β-HCG „konservativ“ mit
Schmerzmedikamenten
sowie der Einleitung einer Antibiotikatherapie. Am 1. Tag nach Beginn der Symptome
wurde eine
Computertomografie durchgeführt, die einen „Unterbauchtumor links“ ergab. Am 2. Tag
nach Beginn der
Symptome wurde die Patientin wegen eines „gynäkologischen“ Unterbauchtumors links
in die Klinik
verlegt.
Diagnostik/Differenzialdiagnose
Die gynäkologische Untersuchung ergab einen zystisch-dolenten Adnexbefund links, der
vaginalsonografisch
bestätigt wurde. Die Anamnese war wegweisend. Unter der klinischen und sonografischen
Verdachtsdiagnose
einer abgelaufenen „Stieldrehung“ erfolgte hier die sofortige Laparoskopie.
Therapie und weiterführende Betreuung
Bei dezenter Leukozytose und CRP-Anstieg erfolgten die perioperative Antibiotikaprophylaxe
mit Cefazolin
sowie eine Thromboseprophylaxe mit Enoxaparin. Laparoskopisch musste die Adnexektomie
durchgeführt
werden, da bei dem vorliegenden „verschleppten“ Befund eine effektive Detorquierung
nicht mehr möglich
war ([Abb. 1 a] bis [f]). Nach ausführlicher
laparoskopischer Bauchtoilette wegen des bereits vorliegenden Hämatoperitoneums erfolgte
die
Adhäsionsprophylaxe mit Icodextrin-Lösung. Die Entlassung der Patientin in die Betreuung
des Facharztes
bei objektivem und subjektivem Wohlbefinden war am 2. postoperativen Tag möglich.
Abb. 1 a bis f Die Verdachtsdiagnose einer Stieldrehung wurde bestätigt. Es lag bereits
ein Hämatoperitoneum vor (a). Die Adnexe waren schon nekrotisch und konnten nicht mehr
detorquiert werden (b, c). Die linken Adnexe wurden über bipolare Overholt-Klemme und Schere
in sicherer Distanz zum linken Ureter abgesetzt, in einen Bergesack platziert und
aus dem Bauchraum
entfernt (c–e). Die kontralaterale Tube zeigte keinen pathologischen Befund (f). Die
histopathologische Untersuchung bestätigte die komplette Nekrose der linken Tube und
des Ovars, also
den Organverlust.
Konsequenz
Wenn Sie an eine Stieldrehung denken, muss unverzüglich operativ gehandelt werden.
Es droht immer der
Organverlust!