In Norwegen wurde mit dem Ziel, die Versorgung langfristig im Bereich der gynäkologischen
operativen Therapie zu sichern, strategisch entschieden, ein medizinisches Register
aufzubauen und als Maßnahme eine anteilige Finanzierung sowie eine Pflichtteilnahme
der gynäkologisch minimalinvasiv operierenden Krankenhäuser festzusetzen. Um sowohl
eine interne als auch externe Qualitätssicherung durchführen zu können und hieraus
resultierend die Versorgungsforschung überhaupt zu ermöglichen, wurde durch den norwegischen
Staat der Auftrag erteilt, ein nationales
Operationsregister zu entwickeln und zu etablieren. Dieses soll die minimalinvasiven
gynäkologischen Operationen mit Indikationen, Komplikationen und Auflistung aller
landesweit, insgesamt 40, gynäkologisch minimalinvasiv tätigen Kliniken erfassen.