In vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Praxen sowie in Krankenhäusern gelten
künftig neue Vorgaben zum Aufbau von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen. Dies
hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) im Januar beschlossen und erfüllt damit fristgerecht
einen Auftrag aus dem im Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz. Dieses
sieht unter anderem GBA Mindeststandards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme
in der medizinischen Versorgung vor.