Flugmedizin · Tropenmedizin · Reisemedizin - FTR 2014; 21(01): 30-31
DOI: 10.1055/s-0034-1370743
DGMM-Mitteilungen
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Liebe Mitglieder,

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Publication Date:
26 February 2014 (online)

 
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    eingangs des neuen Jahres finden wir die Landschaft der maritimen Medizin vielfältig verändert. Vorgaben internationaler Übereinkommen (z. B. die Standards of Training, Certification and Watchkeeping -STCW- der IMO oder die Maritime Labour Convention -MLC- der ILO) wurden durch das Seearbeitsgesetz, das am 1. August 2013 in Kraft getreten ist, in deutsches Recht umgesetzt.

    Hierdurch ist es für Seeleute, Reeder und nicht zuletzt auch für die mit der maritimen Medizin befassten Institutionen zu einer Reihe von Änderungen gekommen. In diesem Rahmen wurde beim Seeärztlichen Dienst der BG Transport und Verkehr ein ‚Ausschuss für die medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt’ eingerichtet, in dem unsere Gesellschaft mitarbeitet. Dieser Ausschuss berät bei der Gestaltung medizinisch notwendiger und praxistauglicher Ausstattung insbesondere der Bordapotheken auf deutschflaggigen Seeschiffen.

    Neue Organisation in Hamburg

    Die Stadt Hamburg ordnete innerhalb ihrer Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) die organisatorische Zugehörigkeit des Hafenärztlichen Dienstes und des Zentralinstituts für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin neu.

    Der Hafenärztliche Dienst (Hamburg Port Health Center, HPHC) firmiert nun im Institut für Hygiene und Umwelt an neuer Adresse und ist an das Amt für Gesundheit angebunden. Ihm obliegt der Vollzug der (inter-)nationalen Gesundheitsvorschriften mit einem Schwerpunkt auf der Seuchenabwehr. Das war ja bei Bernhard Nocht schon einmal so!

    Das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin (ZfAM) gehört zum Amt für Arbeitsschutz. Es ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Stadt Hamburg und des Universitätsklinikums Eppendorf. Durch die Anbindung an den Lehrstuhl für Arbeitsmedizin der Universitätskliniken hat es einen Forschungsauftrag, der in den Arbeitsgruppen Schifffahrtsmedizin, klinische Arbeitsmedizin und Arbeitstoxikologie bearbeitet wird. Mit der ‚Hamburg Seafarer’s Study‘ erstreckt sich dieser in die Seeschifffahrt – ein Umstand, der nach meiner Ansicht von der Seewirtschaft noch deutlicher wahr- und in Anspruch genommen werden könnte!

    Zwischen beiden Institutionen ist eine Kooperation vereinbart, die den Austausch zwischen Praxis und Forschung sicherstellen soll.


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    Aktuelle Entwicklungen

    Mit der noch von der alten Bundesregierung eingeleiteten Energiewende vollzieht sich vor unseren Küsten eine stürmische industrielle Entwicklung in Nord- und Ostsee. Diese umfasst nicht nur Windenergiegeneratoren, Umspann- und Wohnplattformen sowie Spezialschiffbau und -betrieb. Es positionieren sich auf diesem Gebiet ebenso Anbieter medizinischer Dienstleistungen: Rettungsleitstellen, spezialisierte Höhenretter, arbeitsmedizinische Dienste, Rettungshubschrauber, um nur einige Beispiele zu nennen.

    Eher kontinuierlich entwickelt sich der Kreuzfahrtmarkt seit gut einem Jahrzehnt. Besatzungsstärken und Passagierzahlen haben inzwischen die internationalen Vorgaben (ein Arzt ab 100 Personen bei Seetörns > 3 Tage) weit hinter sich gelassen. Mit der zunehmenden Zahl auch medizinisch anspruchsvoller Passagiere und höherer Belastung der Besatzungen stellt sich die Frage, ob hier nicht weitergehende Vorgaben erforderlich werden.


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    Positionierung der DGMM

    Diese Situation verlangt von unserer Gesellschaft die Entscheidung, wie wir uns künftig positionieren wollen. Beobachten wir die Entwicklung nur und beschreiben sie gegebenenfalls? Oder gestalten wir sie mit?

    Sind wir also im Wesentlichen der Information unserer Mitglieder verpflichtet oder wirken wir mit bei der Gestaltung unseres Fachgebiets? Diese Frage hat in den zurückliegenden 5 Jahren immer wieder für engagierte Diskussionen in unserem Vorstand gesorgt und sie dürfte, wenn Sie diese Zeilen erreichen, auch unsere Mitgliederversammlung beschäftigt haben.

    Mit den Empfehlungen zur Offshoreeignungsuntersuchung und zur Schiffsarztqualifikation sind wir bereits Schritte in Richtung einer engagierten Fachgesellschaft gegangen, die mitreden will und auch zunehmend gehört wird. Deutlich zum Beispiel in der Berufung der DGMM in den genannten Fachausschuss beim Seeärztlichen Dienst durch den Gesetzgeber, welche wir getrost als Wertschätzung der durch uns eingebrachten Expertise begreifen dürfen.

    Es wird in Zukunft darauf ankommen, dass wir uns weiterhin dort engagieren, wo es darum geht, dass sich die maritime Medizin auf Augenhöhe mit der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung einbringt; nicht zuletzt, damit den Menschen auf See der aktuelle Stand der Medizin so weit als möglich zugänglich bleibt.

    Für ihre Beiträge zu diesen Zeilen danke ich der Kollegin Alexandra Preisser sowie den Kollegen Martin Dirksen-Fischer, Philipp Langenbuch, Stefan Neidhardt und Marcus Oldenburg!

    Klaus Seidenstücker, Tarp

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    Klaus H. Seidenstücker, Tarp

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    Klaus H. Seidenstücker, Tarp