Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2014; 03(03): 294-295
DOI: 10.1055/s-0034-1383620
Recht und Wirtschaft
GEMEINSAME BERUFSAUSÜBUNG
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Zweimal in der Falle

Albrecht Wienke
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Publication Date:
30 June 2014 (online)

Viele Ärzte streben danach, ihren Beruf gemeinsam mit Kollegen auszuüben. Die Vorteile liegen im wechselseitigen fachlichen Austausch, man kann sich gegenseitig vertreten und rentabler wirtschaften. Der Gesetzgeber gewährt der gemeinsamen Berufsausübung im Bereich des Vertragsarztwesens sogar einen Honorarzuschlag. Dennoch ist die gemeinsame Berufsausübung von überbordenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Friktionen erschüttert, die den Traum einer gedeihlichen Zusammenarbeit zerstören (können).