ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2014; 123(10): 495-496
DOI: 10.1055/s-0034-1396045
Praxisjournal
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Zur Berechnungsfähigkeit der GOZ 2390 neben endodontischen Leistungen – Aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 04.04.2014

Julia Neeb
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Publication Date:
12 November 2014 (online)

GOZ 2390 – Ist die Berechnung neben anderen endodontischen Leistungen möglich oder ist die Berechnung ausgeschlossen? Diese Fragestellung hat viele Praxen seit Novellierung der GOZ im Jahr 2012 begleitet. Die Kostenerstatter haben sich seinerzeit früh positioniert und die Berechnung der GOZ 2390 („Trepanation eines Zahnes, als selbstständige Leistung“) neben anderen endodontischen Leistungen abgelehnt (Quelle: Kommentierung der PKV zur GOZ, Stand: Januar 2014). Immer wieder kam und kommt es bei dieser Nebeneinander-Berechnung daher zu Leistungseinschränkungen in der Kostenerstattung. Dies, obwohl die Bundeszahnärztekammer (Stand: 13.08.2013) als auch die Landeszahnärztekammer Berlin (Stand: 01.06.2013) in verschiedenen Stellungnahmen deutlich gemacht haben, dass sie eine Berechnung der Trepanation, in gleicher Sitzung mit anderen endodontischen Leistungen, befürworten.