Dialyse aktuell 2015; 19(01): 17
DOI: 10.1055/s-0034-1544101
Fachgesellschaften
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Bundesarbeitsgemeinschaft Nephrologische Pflege (BANP)

Der Dialysestandard 2014 ist da
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Publication History

Publication Date:
09 February 2015 (online)

 
 

    Lange wurde er erwartet, der Dialysestandard 2014. Anfang Dezember wurde dieser von der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) auf ihrer Homepage veröffentlicht. Von besonderem Interesse für das nephrologische Pflegepersonal sind natürlich die Aussagen zur qualitativen und quantitativen Personalbemessung im nicht ärztlichen Bereich. Die getroffenen Aussagen sind sehr offen formuliert, was sowohl Segen als auch Fluch für die nephrologische Pflege bedeutet.

    Im Folgenden möchten wir Pro und Kontra bzgl. des Dialysestandards 2014 abwägen.

    Warum Segen?

    Am 05.12.2014 fand im Rahmen des Berliner Dialyseseminars zum wiederholten Male ein offizielles Arbeitsgruppentreffen, bestehend aus Mitgliedern der DGfN und der BANP, statt. Die Veröffentlichung des Dialysestandards war natürlich das Hauptthema. Besonders das Kapitel A.4 (Anforderungen an die Qualifikation des Pflegepersonals) gab Anlass zu Diskussionen. In der Arbeitsgruppe herrscht Einigkeit darüber, dass die Aussage zur Bemessung des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs als Anhang zum Dialysestandard 2014 nachgeliefert werden kann und soll und dass die Pflegeverbände, vertreten durch die BANP, hierzu die Expertise liefern sollten.

    Bis die Daten und Zahlen zur Bemessung der Qualifikation und Quantität des nephrologischen Pflegepersonals valide und belastbar vorliegen und somit zu einer sowohl ökonomisch als auch gesundheitspolitisch sinnvollen und belastbaren Aussage als Anhang zum Dialysestandard 2014 führen, empfiehlt die BANP, als Grundlage zur Bemessung der Qualifikation und Quantität des nephrologischen Pflegepersonals weiterhin die „Gemeinsame Empfehlung zur Struktur der Pflege in nephrologischen Einrichtungen“, publiziert in den „Mitteilungen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Klinische Nephrologie, 1999“, heranzuziehen.


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    Warum Fluch?

    Die BANP befürchtet, dass die Interpretationsfähigkeit der Aussage „Der Personalbedarf bemisst sich auf der Grundlage der Behandlungsmodalität (Zentrumsdialyse/LC-Dialyse/stationäre Dialyse/Infektionsdialyse/Heimdialyse etc.) unter Berücksichtigung der klinischen und pflegerischen Erfordernisse der Patienten und der notwendigen zeitlichen Erreichbarkeit“ dazu führen kann, dass jeder Dialysebetreiber seine eigene Vorstellung von der Bemessung des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs einführt. In der jetzigen Formulierung kann nicht ausgeschlossen werden, dass die wirtschaftlichen Interessen eines Dialyseanbieters über die Bedürfnisse der Patienten gestellt werden. Dies kann nicht in unserem und vor allem nicht im Interesse der uns allen anvertrauten Patienten sein.

    Die derzeitigen Formulierungen zur Bemessung des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs bedürfen der Präzisierung bis hin zur Definition von verbindlichen Standards, an denen DGfN, DN e. V. und andere Dialyseanbieter unter Einbeziehung der KBV und der BANP arbeiten. Die BANP wird weiterhin alles daran setzen, die Chance, welche der Dialysestandard 2014 bietet, zum Wohle der Patienten zu nutzen. Dafür werden die BANP und DGfN eine gemeinsame Strategie und Stellungnahme entwickeln.

    Für die BANP
    Kerstin Gerpheide, München;
    Marion Bundschu, Ulm

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    Bundesarbeitsgemeinschaft Nephrologische Pflege
    Arbeitsgemeinschaft der AfnP e.V. und des fnb e.V.
    E-Mail: info@banp.de, Internet: www.banp.de
    Vertretungsberechtigter Vorstand:

    • Marion Bundschu

    • Kerstin Gerpheide

    • Hans-Martin Schröder


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