Dialyse aktuell 2015; 19(05): 242-248
DOI: 10.1055/s-0035-1555710
Fachgesellschaften
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Bundesarbeitsgemeinschaft Nephrologische Pflege (BANP)

Position zur Personalstruktur in nephrologischen Einrichtungen
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Publication Date:
19 June 2015 (online)

 
 

Die beiden Berufsverbände der nephrologischen Pflege, AfnP und fnb, haben sich 2014 entschlossen, unter dem Dach der BANP (Bundesarbeitsgemeinschaft Nephrologische Pflege) grundsätzliche Positionen zur Behandlung nierenkranker Menschen, insbesondere derjenigen unter Nierenersatzverfahren, in einem gemeinsamen Papier herauszuarbeiten. Dem wollen wir nun Rechnung tragen.

Die Verbände AfnP und fnb repräsentieren die Gesamtheit der nephrologischen Pflege innerhalb Deutschlands. Darüber hinaus stellen sich die Verbände den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen für eine professionelle nephrologische Pflege. Zu Recht fordert die Gesellschaft von den Vertretern der Gesundheitsfachberufe, dass ihre Kompetenzen dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. Die BANP tritt daher anstelle von AfnP und fnb gemeinsam mit einer Stimme auf (siehe Homepage der BANP: www.banp.de) [ 1 ].

Wir treten ausdrücklich dafür ein, die Versorgung der Patienten auf einem hohen Niveau zu gewährleisten. Die letzten Entwicklungen, wie die Kürzung der Wochenpauschale [ 2 ], zwingt Anbieter von Nierenersatzverfahren, sich verstärkt mit wirtschaftlichen Folgen auseinandersetzen zu müssen. Eine mögliche Konsequenz davon könnte sein, dass Personal eingestellt wird, das im Rahmen einer geringeren Qualifikation auch finanziell weniger belastend für die Arbeitgeber ist.

Entwicklung der Patientenzahlen

Mehr als verwunderlich erscheint die Tatsache, dass nicht beziffert werden kann, wie viele Patienten in Deutschland mit einem Nierenersatzverfahren behandelt werden: Die Gesundheitsberichtserstattung des Bundes gibt als letzte Zahl (2006) 66 508 Patienten an, wobei in dem betreffenden Jahr 16 766 Patienten neu in die Nierenersatztherapie aufgenommen wurden [ 3 ].

Für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschreiben Potthoff et al. 2010 [ 4 ]: „Derzeit werden in Deutschland rund 61 000 Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz ambulant kontinuierlich mit einem Dialyseverfahren behandelt. Vor dem Hintergrund der schlechten Transplantationssituation ist die Dialysebehandlung die zentrale Therapie für Patienten mit deutlich eingeschränkter oder verlorener Nierenfunktion. (…) Die Dialysebehandlung wird bei dem am häufigsten angewandten Verfahren, der Hämodialyse, in der Regel 3–4-mal pro Woche durchgeführt. Die Gesamtkosten im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung für ambulante Dialysebehandlungen belaufen sich auf rund 2 Milliarden Euro jährlich“ [ 4 ].

Als weitere Datenquelle legt das IGES Institut Abrechnungszahlen der KBV vor, wobei die Zahl der kontinuierlich behandelten Patienten für das Jahr 2011 mit ca. 83 500 angegeben wird. Aus dem Patientenzuwachs bis zum Jahr 2011 wird durch Hochrechnung eine Steigerung der Patientenzahl um ca. 20 % auf ca. 110 000 Patienten bis zum Jahr 2020 berechnet. Gleichzeitig geht man davon aus, dass es zu einem Rückgang der ambulant tätigen Nephrologen um ca. 8 %, regional stark unterschiedlich ausgeprägt, kommt. [ 5 ]. Eine davon abweichende Einschätzung trifft jedoch der Verband Deutsche Nierenzentren (DN), indem er die Zahlen bei ca. 50 000 für das Jahr 2013 berechnet und nicht von einer zukünftigen Steigerung der Patientenzahlen in 2-stelligen Prozentbereichen ausgeht [ 6 ].


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Demografie und Auswirkungen

Aufgrund der demografischen Entwicklung und der Zunahme der Zahl von Patienten, die beispielsweise unter Diabetes mellitus leiden, ist unserer Meinung nach grundsätzlich damit zu rechnen, dass die Zahl der Dialysepatienten u. a. als Spätfolge erheblich steigen wird.

Die Entwicklung, die parallel dazu stattfindet, lässt sich mit dem Begriff der „Demografiefalle“ umschreiben – auf immer mehr älter werdende Menschen kommen statistisch gesehen immer weniger jüngere Menschen. Die Folgen zeichnen sich bereits heute deutlich ab: Der Fachkräftemangel ist in aller Munde und betrifft die Berufe im Gesundheitswesen wie andere. Wenn die Studie des IGES Instituts warnt, dass es zu einem starken Rückgang der Zahl der Nephrologen kommt, dann muss an dieser Stelle ergänzt werden, dass diese Entwicklung selbstverständlich auch Pflegekräfte betreffen wird. Studien sprechen hier von einem Bedarf von 464 000 Pflegekräften für das Jahr 2030 [ 7 ] bzw. von 500 000 Vollzeitstellen in der Pflege [ 8 ].

Somit kann – stimmen die Prognosen – das Bild gezeichnet werden, dass immer mehr Patienten von immer weniger Ärzten und Pflegenden versorgt werden müssen. Ein herausragendes Thema wird neben der Finanzierung der Versorgung auch die Frage sein, wie man den Nachwuchs für das Gebiet der Nephrologie gewinnen und halten kann.


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Positionen der BANP

Der Einsatz unterschiedlicher Berufsgruppen ist zwingend notwendig

Unter den oben beschriebenen Veränderungen und den zu erwartenden Entwicklungen sprechen wir uns für ein multiprofessionelles Team in der Versorgung von nierenkranken Menschen aus, das durch die unterschiedlichen Schwerpunkte der jeweiligen Berufsgruppe zur Qualität der Versorgung beiträgt. Wir setzen uns für die Kooperation aller Berufsgruppen ein. Eine kontinuierliche, wertschätzende Kommunikation sehen wir als zentrale Basis einer gelingenden Zusammenarbeit an.

Nicht jede Dialyseeinrichtung gleicht der anderen. Sie unterschieden sich nicht nur durch Plätze, sondern insbesondere durch den Versorgungsbedarf der Patienten. Patienten werden im stationären und ambulanten Setting betreut; die Bandbreite der Leistungen reicht von Verfahren im Bereich der Intensivmedizin bis zum selbstständigen Durchführen der Heimdialyse durch die Patienten. Im Dialysestandard 2014 wird unter A.2 der örtliche und rechtliche Rahmen der Dialysebehandlung ausführlich erläutert [ 9 ].

Auch in der einzelnen Einrichtung ist von einem grundsätzlich schwankenden Bedarf auszugehen, da sich der Zustand der Patienten über die Dauer der Nierenersatztherapie verändert. Alle Aussagen und Anhaltszahlen sind als durchschnittliche Aussagen zu verstehen. Um die Qualität der Versorgung sicherzustellen und auf die komplexen und vielschichtigen Belange der Patienten eingehen zu können, erachten wir neben den Ärzten folgende Berufsgruppen als Mitglieder des Teams zwingend notwendig an:

  • Fachpflegekräfte für Nephrologie (mit abgeschlossener 2-jähriger Weiterbildung nach Landesrecht oder DKG)

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkranken-pfleger/-in

  • Altenpfleger/in (AltPflAPrV v. 17.11. 2000, Bgbl. I S.1513)

  • Medizinische Fachangestellte in der Dialyse (nach dem Curriculum „Dialyse“ durch die BÄK)

  • Medizinische Fachangestellte

  • Hilfskräfte für die Bereiche Küche, Lagerhaltung, mittelbare Betreuung

  • unterstützende Berufsgruppen wie Psychologen, Diätassistenten, Ökotrophologen


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Wir stimmen den Aussagen des Dialyse-standards 2014 hinsichtlich der unterschiedlichen Qualifikationen zu

Der Bundesmanteltarif und der Dialysestandard [ 9 ] sehen die Verantwortung für die Behandlung insgesamt bei den leitenden Ärzten. Diese sind angehalten, sich von der Qualifikation und den Fähigkeiten der Mitarbeiter, denen die Behandlung übertragen wird, zu überzeugen. Für das Anlegen, die Steuerung und Überwachung der komplikationslosen Dialysebehandlung sehen wir die Qualifikationsvoraussetzung in der Berufsgruppe der MFAs nach gezielter Einarbeitung; v.a. mit dem Abschluss einer Fortbildung nach dem Curriculum „Dialyse“ der BÄK (siehe hierzu auch [ 10 ]).

Die Absolventen der Gesundheits- und Krankenpflege, bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, sind vorrangig für die Betreuung von Patienten einzusetzen, wenn diese Komorbiditäten aufweisen, die für die Behandlung relevant sind oder werden können. Damit meinen wir insbesondere pflegerische Probleme, die sich durch die Erkrankungen des Patienten auswirken und/oder sich aufgrund von Komplikationen innerhalb der Nierenersatztherapie ergeben und pflegerische Interventionen erfordern.

Pflegende sind diejenigen, die den unmittelbarsten Kontakt zum Patienten aufbauen und halten. Dementsprechend erfassen sie jegliche Veränderung zügig und können aufgrund ihrer Ausbildung Maßnahmen ableiten, durchführen und bewerten. Sie sind über Jahre hinweg die Vertrauenspersonen der Patienten und begleiten sie sowie deren Bezugspersonen in stabilen, instabilen und kritischen Phasen der Erkrankung bis in die finale Lebensphase.

Gesundheits- und Krankenpfleger mit einer 2-jährigen Weiterbildung übernehmen Aufgaben mit komplexem Anspruch, wie Steuerung und Koordination. Zusätzlich sind diese Fachpflegekräfte in den Bereichen der Schulung von Mitarbeitern, Auszubildenden und Praktikanten einzusetzen. Sie übernehmen Funktionen der Prävention und der Öffentlichkeitsarbeit.

Was ist nephrologische Fachpflege?

Nephrologische Fachpflege unterstützt Menschen mit einer nephrologischen Erkrankung in der Behandlung und im Umgang mit den Auswirkungen ihrer Erkrankung und deren Therapien, sie fördert und erhält die Gesundheit und beugt weiteren gesundheitlichen Schäden vor. Dies geschieht mit dem Ziel, für die betreuten Menschen die bestmöglichen Behandlungs- und Betreuungsergebnisse sowie die bestmögliche Lebensqualität in allen Phasen des Lebens bis zum Tod zu erreichen. Nephrologische Fachpflege …

  • ... richtet sich an nephrologisch erkrankte Menschen in allen Lebensphasen und in allen Altersgruppen. Sie richtet sich an Einzelpersonen und ihren Angehörigen, an Familien, Gruppen und soziale Gemeinschaften.

  • ... umfasst, auf einem Kontinuum, Aufgaben zur Gesundheitserhaltung und -förderung, zur Prävention, bei akuten und chronischen nephrologischen Erkrankungen, während der Nierenersatztherapie, während der Rekonvaleszenz und Rehabilitation, in der Langzeitpflege sowie in der palliativen Betreuung.

  • ... beruht auf einer Beziehung zwischen betreuten Menschen und Pflegenden, die durch sorgende Zuwendung, Einfühlsamkeit und Anteilnahme geprägt ist. Die Beziehung erlaubt die Entfaltung von Ressourcen der Beteiligten, die Offenheit für die zur Pflege nötigen Nähe und das Festlegen gemeinsamer Ziele.

  • ... erfasst die Ressourcen und Entwicklungspotenziale, aktuelle und potenzielle Gesundheitsprobleme und den Pflegebedarf der betreuten Menschen, setzt Ziele, plant Pflegeinterventionen, führt diese durch (unter Einsatz der nötigen zwischenmenschlichen und technischen Fähigkeiten) und evaluiert die Ergebnisse.

  • ... basiert auf Evidenz, reflektierter Erfahrung und Präferenzen der Betreuten, bezieht physische, psychische, spirituelle, lebensweltliche sowie soziokulturelle, alters- und geschlechtsbezogene Aspekte ein und berücksichtigt ethische Richtlinien.

  • ... umfasst klinische, pädagogische, wissenschaftliche und Führungsaufgaben sowie Prozess- und Steuerungsverantwortung, die von Pflegenden mit einer (staatlichen oder von der Deutschen Krankenhausgesellschaft anerkannten) nephrologischen Fachweiterbildung und solchen mit ergänzenden Weiterbildungen wahrgenommen werden.

  • ... erfolgt in Zusammenarbeit mit den betreuten Menschen, pflegenden Angehörigen und Mitgliedern von Assistenzberufen im multiprofessionellen Team mit Ärzten (verantwortlich für die medizinische Diagnostik und Therapie) und Mitgliedern anderer Berufe im Gesundheitswesen. Dabei übernehmen die nephrologischen Fachpflegekräfte Leitungsfunktionen oder arbeiten unter der Leitung anderer Personen. Sie sind jedoch immer für ihre eigenen Entscheidungen, ihr Handeln und Verhalten verantwortlich [ 12 ], [ 13 ].


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Pflege ist ein unverzichtbarer Teil des multiprofessionellen Teams

Wir plädieren ausdrücklich dafür, dass professionelle Pflege ihren Teil an dieser Versorgung leistet. Insbesondere die Veränderung in den Bedarfslagen der Patienten erklärt den Bedarf an pflegerischer Expertise. Multimorbide Patienten sind eher die Regel als die Ausnahme im Bereich der nephrologischen Pflege.

Nur die Berufsgruppe der Pflegenden ist aufgrund der Aus- und Weiterbildungen in der Lage, auf die Auswirkungen einer chronischen Erkrankung auf das Leben zu reagieren und mit dem Patienten sowie seinen Angehörigen und Bezugspersonen geeignete Antworten zu finden. Innerhalb des Pflegeprozesses sind Pflegende qualifiziert, eigenverantwortlich Interventionen zu finden, die dem Patienten den Umgang mit seiner Erkrankung erleichtern.

Grundlage dazu sind Pflegediagnosen: „Eine Pflegediagnose ist eine klinische Beurteilung, die von einer Pflegekraft nach einem Pflegeassessment, bestehend aus: Beobachtung, Interview, körperlicher Untersuchung und Ressourceneinschätzung, gemacht wird. Diese Aussage bezieht sich auf: Die Art, die möglichen Einflussfaktoren und die Merkmale oder Risikofaktoren für aktuelle oder potenzielle Gesundheitsprobleme, Entwicklungspotenziale oder -syndrome eines Individuums, einer Familie oder einer sozialen Gemeinschaft, deren Gesundheitsverhaltensmuster funktionell beeinträchtigt oder entwicklungsfähig sind. Pflegekräfte sind für das Stellen von Pflegediagnosen zuständig und verantwortlich. Pflegediagnosen bilden die Grundlage, um Pflegeintervention auszuwählen, planen und durchführen zu können, um gemeinsam vereinbarte Pflegeziele und -ergebnisse erreichen und bewerten zu können“ [ 11 ].

Besonders Gesundheits- und Krankenpfleger, die eine 2-jährige Weiterbildung Nephrologie nach DKG oder Landesrecht absolviert haben, sind dazu befähigt, diesen Prozess zu steuern (in diesem Zusammenhang können in Zukunft auch die Absolventen der Bachelorstudiengänge Pflege herangezogen werden). Durch ihre vertiefte Qualifikation sind sie in der Lage, komplexe Bedarfslagen bei den Patienten zu erkennen und einzuschätzen. Sie sind verantwortlich in der Steuerung des Pflegeprozesses und arbeiten in Kooperation mit den beteiligten Berufsgruppen (insbesondere mit Pflegenden mit 3-jähriger Ausbildung, medizinischen Fachangestellten und Ärzten) eng und zielgerichtet zusammen. Fachpflege ist in der Steuerung besonders verantwortlich, d. h. die Verantwortung für die Ausgestaltung des Pflegeprozesses liegt in ihren Händen.

Fehlende pflegerische Expertise wirkt sich nicht nur auf die unmittelbare Patientenversorgung aus. Sie birgt auch rechtliche Probleme und Haftungsfragen für die Träger von Dialysezentren, wenn es zu Pflegefehlern kommt und Patienten klagen. Die Umsetzung der Expertenstandards zu pflegerelevanten Themen ist auch in Dialysezentren als zwingend erforderlich anzusehen. Diese sind das Ergebnis eines fachlich organisierten und konsensorientierten Diskussionsprozesses und können in Schadensfällen im Sinne von Sachverständigengutachten heranzogen werden [ 14 ].


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Qualifizierte Pflegende sind notwendig, um Patientenversorgung zu sichern

Die pflegerische Qualifizierung und ihre Rahmenbedingungen haben eine hohe Bedeutung in Hinblick auf das Outcome. Neben der Qualifikation können Zusammenhänge zwischen der Arbeitsbelastung bzw. der Personalbesetzung der Pflegenden und des Outcomes beschrieben werden.

V. a. im amerikanischen Raum ist seit Jahren der Zusammenhang zwischen Ausbildung und den Ergebnissen der Versorgung bzw. Komplikationen hinlänglich erkannt. So verbessert ein hoher Anteil von examinierten Pflegekräften die Ergebnisqualität. Der Einsatz von Aushilfskräften, Hilfskräften und angelerntem Personal verschlechtert diese jedoch. Statistische Zusammenhänge können beschrieben werden im Verhältnis der Zahl der Pflegenden zur Rate nosokomial erworbener Infektionen [ 15 ].

Eine aktuelle Arbeit, die die Daten von über 400 000 Patienten in 9 europäischen Ländern auswertete, zeigt den Zusammenhang zwischen Ausbildungsniveau und dem Sterblichkeitsrisiko nach einer OP auf. Aiken et al. [ 16 ] fanden innerhalb der RN4CAST-Studie heraus, dass das Risiko, nach einer OP zu versterben, um 30 % geringer ist, wenn 60 % Pflegende mit einem höherem Ausbildungsniveau für die Pflege von 6 Patienten zuständig waren als im Vergleich bei einem Anteil von 30 % hoch qualifiziertem Personal mit höherer Zahl an zu betreuenden Patienten. Die Autorinnen leiten davon 2 zentrale Annahmen ab:

  • Sparen durch Abbau von Pflegefachpersonal gefährdet das Leben der Patienten.

  • Die Förderung der Ausbildung auf hohem Niveau (Anmerkung der Verfasser: Bachelorniveau; in Europa befindet sich die Pflegeausbildung üblicherweise im akademischen Bereich) könnte Todesfälle reduzieren.

Die Aussagen untermauern den Bedarf an qualifiziertem Personal auch für den Bereich der nephrologischen Pflege.


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Personalbedarf ergibt sich aus pflegerischen Problemstellungen der Patienten

Für den Bereich der Dialyse liegen keine Aussagen darüber vor, welche Berufsgruppe in welchem prozentualen Anteil eingesetzt werden muss/soll (der G-BA legt bspw. für die Behandlung von Früh- und Reifegeborenen genaue Fachkräftequoten im Bereich der Pflege fest). Dies ist auch unserer Meinung nach nicht zielführend, da jedes Dialysezentrum spezifische Bedingungen aufweist. Ein kleines Dialysezentrum mit 10 Behandlungsplätzen und 3 Schichten benötigt eine andere Zusammensetzung des Personals als eine große Dialyse mit angeschlossenem Trainingszentrum für z. B. PD-Patienten.

Eine genaue Aussage, welche Berufsgruppe in welchem Umfang im Bereich der Dialyse erforderlich ist, kann erst dann erfolgen, wenn eine Erfassung des tatsächlichen pflegerischen Bedarfs der Patienten erfolgt. Der Pflegebedarf ist dabei kontinuierlich zu erheben. Als Grundlage dazu kann die Patientenkategorisierung dienen. Jedoch können wir ohne Kategorisierung an dieser Stelle empfehlen, den Einsatz der Berufsgruppen an der Komplexität der Patientenanforderungen abzuleiten (Tab. [ 1 ]).

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Tab. 1 Aufgabenübernahme aufgeschlüsselt nach der Qualifikation der Berufsgruppen.

Wir empfehlen der einzelnen Einrichtung, anhand der zugewiesenen Aufgabenschwerpunkte eine individuelle Einschätzung vorzunehmen, welche Berufsgruppe in welchem prozentualen Anteil im Bereich der Dialyse eingesetzt wird. Ein Berechnungsbeispiel zu einem Zentrum mit 100 Patienten sowie 30 Mitarbeitern mit unterschiedlichen Qualifikationen finden Sie in Tabelle [ 2 ].

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Tab. 2 Berechnungsbeispiel zum Personalbedarf bzgl. eines Zentrums mit 100 Patienten und 30 Mitarbeitern.

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Abgestuftes Tarifgefüge

Je nach Art der Qualifizierung und Übernahme der jeweiligen Aufgabenbereiche muss die Entlohnung gerecht, angemessen und angepasst sein. Wir fordern ein gestaffeltes Tarifgefüge mit dem verbunden ist, dass Stellenprofile entwickelt sind und diese in der Verantwortung des jeweiligen Mitarbeiters übernommen werden. Die Übernahme von komplexeren Aufgaben, die vermehrte Verantwortung für Prozesse und Ergebnisse der Versorgung muss sich unserer Meinung nach im Entgeltsystem widerspiegeln.

Marion Bundschu, Ulm
Kerstin Gerpheide, München
Stefanie Schlieben, Vaterstetten

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Bundesarbeitsgemeinschaft Nephrologische Pflege
Arbeitsgemeinschaft der AfnP e.V. und des fnb e.V.
E-Mail: info@banp.de, Internet: www.banp.de
Für die BANP:

  • Marion Bundschu

  • Michael Reichardt

  • Hans-Martin Schröder


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Tab. 1 Aufgabenübernahme aufgeschlüsselt nach der Qualifikation der Berufsgruppen.
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Tab. 2 Berechnungsbeispiel zum Personalbedarf bzgl. eines Zentrums mit 100 Patienten und 30 Mitarbeitern.
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