Mit dem Konjunkturpaket II haben Bund und Länder vor zwei Jahren die Wertgrenzen für
öffentliche Aufträge nach oben korrigiert, um Auftragsvergaben zu erleichtern und
die Wirtschaftskrise zu überbrücken. Damit war für Bauaufträge bis zu einem Auftragswert
von einer Million Euro keine öffentliche Ausschreibung notwendig. Ende 2011 ist die
befristete Maßnahme ausgelaufen. Während der Bund wieder zur alten Grenze von 150.000
Euro zurückgekehrt ist, haben nahezu alle Bundesländer diese Ausnahmebestimmung zwischenzeitlich
zum Regelfall erklärt. Bisher ist nur Bremen zu den alten Wertgrenzen zurückgekehrt.