Geburtshilfe Frauenheilkd 2017; 77(05): 524-561
DOI: 10.1055/s-0037-1602264
Gynäkologie, Endokrinologie & Reproduktionsmedizin; Datum: Donnerstag, 15.06.2017, 15:30 bis 17:00 Uhr, Vorsitz: Alexandra Ciresa-König, Vanadin Seifert-Klauss
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Botulinumtoxin-Injektionen als Behandlungsmethode bei Vulvodynie

Authors

  • D Dörfler

    1   Klinische Abteilung für Allgemeine Gynäkologie und Gynäkologische Onkologie, Universitätsklinik für Frauenheilkunde, Medizinische Universität Wien/AKH Wien
  • C Lehner

    1   Klinische Abteilung für Allgemeine Gynäkologie und Gynäkologische Onkologie, Universitätsklinik für Frauenheilkunde, Medizinische Universität Wien/AKH Wien
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
02. Juni 2017 (online)

 
 

    Fragestellung:

    Gibt es einen signifikanten Unterschied im Therapieerfolg zwischen den beiden Studiengruppen (ab bzw. weniger als 60 Units Botulinumtoxin-A) mit Botoxinjektionen zur Therapie der Vulvodynie?

    Methodik:

    Es wurde eine systematische und intensive Literaturrecherche in den beiden Datenbanken PubMed und Medline durchgeführt. Nach Definition der Ein- und Ausschlusskriterien wurde mit den eingeschlossenen Studien eine Metaanalyse durchgeführt.

    Ergebnisse:

    Bei der durchgeführten Metaanalyse wurde im Forest Plot die VAS-Abnahme (Differenz) in Abhängigkeit der beiden Interventionsgruppen gegenübergestellt. Der totale Effekt auf die VAS-Reduktion unter der Betrachtung der beiden Dosis-Gruppen fiel mit -0,40 (z= 0,55), p= 0,580 nicht signifikant aus. Die Berücksichtigung von Subgruppen ergab für die zusammengefassten Studien gemäß dem Protokoll M. bulbospongiosus ein signifikantes Ergebnis mit -1,10 (z= 4,17), p < 0,0001, 95%-KI [-1,62; -0,58].

    Schlussfolgerung:

    Die VAS-Abnahme, als Maß für die Schmerzreduktion, zwischen den zwei Gruppen, < 60 Units Botulinumtoxin zu jenen ≥60 Units des selben Arzneimittels, erbrachte im metaanalytischen Vergleich keinen signifikanten Effekt. Somit war die Hauptthese zurückzuweisen. Durch das Ergebnis bei differenzierten Betrachtung konnte aufgezeigt werden, dass es sehr wohl bei Studien nach dem Protokoll M. bulbospongiosus bei mehr als 60 Units zu einer deutlich besseren Schmerzabnahme kam, weswegen man bei Behandlung durch Injektionen in den M. bulbospongiosus zu einer höheren Dosis raten kann. Bei einem Vergleich der Endschmerzpunkte (VAS post) konnten durch die gewichteten Mittelwerte der Endpunkte dargestellt werden, dass, aufgrund des besseren Outcomes, eine Präferenz zum Protokoll nach Q-Tip ausgesprochen werden kann.


    Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.