Zusammenfassung
Unter der Voraussetzung, dass es sich um einen »gebrauchten « Kaufgegenstand handelt,
kann der unternehmerisch tätige Verkäufer die Verjährungsfrist von zwei Jahren auf
12 Monate reduzieren. Wann aber sind Tiere gebraucht? Die Autoren setzen sich in dem
vorliegenden Beitrag mit den fragmentarischen Antworten der Rechtsprechung sowie den
denktheoretisch möglichen und praxisrelevanten Lösungsansätzen kritisch auseinander.
Aufgrund der hierdurch gewonnenen Erkenntnisse wird schließlich ein eigener Vorschlag
unterbreitet.
Summary
Provided that animals can be object to the sale of secondhand goods, a professional
seller may shorten the limitation period from two years to 12 months. But under which
circumstances is an animal secondhand? In their present article the authors examine
and critically review the judicature‘s fragmentary replies as well as theoretical
and feasible solutions. Based on the gained cognitions finally an own approach is
presented.
Schlüsselwörter
neues Kaufrecht - Verbrauchsgüterkauf - Verjährungsfrist für Sachmängel
Keywords
New law on sales - Sale of consumer goods - Limitation period on defective products-actions