In der Zeitspanne von 2007 und 2016 wurden insgesamt 13 maternale Todesfälle in Berlin
registriert und als „Sentinel Event“ vom Qualitätsbüro aufgearbeitet. Hierbei gab
es maximal 2 Fälle pro Jahr. Als Müttersterbefall gilt der Tod einer Frau während
der Schwangerschaft oder innerhalb von 42 Tagen nach Beendigung der Schwangerschaft
aufgrund von Ursachen, die in Beziehung zur Schwangerschaft oder deren Behandlung
stehen oder durch diese verschlechtert werden. In 7 Fällen waren thromboembolische
Ereignisse ursächlich, wobei global die postpartale Blutung als Hauptursache anzusehen
ist. Obwohl die Senkung der mütterlichen Sterblichkeit im großen „Milleniumziel“ Nurmmer
5 verankert ist, gibt es immer noch 24 Länder mit mehr als 400 Todesfällen auf 100.000
Lebendgeburten. Unterschieden werden direkte, indirekte und zufällige Ursachen der
Todesereignisse. Indirekte Todesfälle sind insbesondere durch cardiovaskuläre Ereignisse
geprägt; zu den zufälligen Todesfällen zählen Unfall, aber auch Selbstmord, wobei
sicher auch hier exemplarisch ein Zusammenhang zu Schwangerschaft und Wochenbett hergestellt
werden kann. Im Jahr 2016 wurden 2 Todesfälle in Berlin registriert, ein Fall mit
schwerer Präeklampsie und cerebraler Blutung bei fraglicher AV-Malformation. Der andere
Todesfall trat durch eine in der Obduktion bestätigte Fruchtwasserembolie ein. Durch
Recherche und Sensibilisierung auf das Thema konnten jedoch 3 weitere direkte Todesfälle
identifiziert werden, die gar nicht gemeldet waren, so dass erstmalig in Berlin 5
Todesfälle diskutiert werden müssen. Wahrscheinlich ist hier kein exponentieller Anstieg
zu verzeichnen, sondern das Problem der Untererfassung wird hier evident. Ein großes
Problem ist die fehlende Möglichkeit der digitalen Meldung, denn der Qualitätsbogen
ist nur an einen stationären oder ambulanten Aufenthalt in der Klinik gekoppelt, so
dass erst bei einer Geburt eines Kindes von mindestens 500 g die offizielle Anlegung
eines Qualitätsbogens erfolgt. Obwohl es im Rahmen des „German Obstetrics Surveillance
Systems“ (GerOSS) Ansätze gibt, geburtshilfliche Komplikationen zu erfassen, konzentriert
sich dieses System nicht auf alle Bundesländer. Als Fazit sollte eine gesetzlich obligatorische
Meldepflicht eingeführt werden. Ein unabhängiges Konsortium sollte die anonymen Fälle
konstruktiv ohne juristische Konsequenzen analog zu anderen Ländern aufarbeiten. Als
Konsequenz müssen Notfallszenarien in den Kliniken vermehrt praktisch trainiert werden.