Geburtshilfe Frauenheilkd 2018; 78(01): 83-92
DOI: 10.1055/s-0038-1625060
Abstracts
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Müttersterblichkeit

L Hellmeyer
1   GGGB, Berlin
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Publication Date:
11 January 2018 (online)

 
 

    In der Zeitspanne von 2007 und 2016 wurden insgesamt 13 maternale Todesfälle in Berlin registriert und als „Sentinel Event“ vom Qualitätsbüro aufgearbeitet. Hierbei gab es maximal 2 Fälle pro Jahr. Als Müttersterbefall gilt der Tod einer Frau während der Schwangerschaft oder innerhalb von 42 Tagen nach Beendigung der Schwangerschaft aufgrund von Ursachen, die in Beziehung zur Schwangerschaft oder deren Behandlung stehen oder durch diese verschlechtert werden. In 7 Fällen waren thromboembolische Ereignisse ursächlich, wobei global die postpartale Blutung als Hauptursache anzusehen ist. Obwohl die Senkung der mütterlichen Sterblichkeit im großen „Milleniumziel“ Nurmmer 5 verankert ist, gibt es immer noch 24 Länder mit mehr als 400 Todesfällen auf 100.000 Lebendgeburten. Unterschieden werden direkte, indirekte und zufällige Ursachen der Todesereignisse. Indirekte Todesfälle sind insbesondere durch cardiovaskuläre Ereignisse geprägt; zu den zufälligen Todesfällen zählen Unfall, aber auch Selbstmord, wobei sicher auch hier exemplarisch ein Zusammenhang zu Schwangerschaft und Wochenbett hergestellt werden kann. Im Jahr 2016 wurden 2 Todesfälle in Berlin registriert, ein Fall mit schwerer Präeklampsie und cerebraler Blutung bei fraglicher AV-Malformation. Der andere Todesfall trat durch eine in der Obduktion bestätigte Fruchtwasserembolie ein. Durch Recherche und Sensibilisierung auf das Thema konnten jedoch 3 weitere direkte Todesfälle identifiziert werden, die gar nicht gemeldet waren, so dass erstmalig in Berlin 5 Todesfälle diskutiert werden müssen. Wahrscheinlich ist hier kein exponentieller Anstieg zu verzeichnen, sondern das Problem der Untererfassung wird hier evident. Ein großes Problem ist die fehlende Möglichkeit der digitalen Meldung, denn der Qualitätsbogen ist nur an einen stationären oder ambulanten Aufenthalt in der Klinik gekoppelt, so dass erst bei einer Geburt eines Kindes von mindestens 500 g die offizielle Anlegung eines Qualitätsbogens erfolgt. Obwohl es im Rahmen des „German Obstetrics Surveillance Systems“ (GerOSS) Ansätze gibt, geburtshilfliche Komplikationen zu erfassen, konzentriert sich dieses System nicht auf alle Bundesländer. Als Fazit sollte eine gesetzlich obligatorische Meldepflicht eingeführt werden. Ein unabhängiges Konsortium sollte die anonymen Fälle konstruktiv ohne juristische Konsequenzen analog zu anderen Ländern aufarbeiten. Als Konsequenz müssen Notfallszenarien in den Kliniken vermehrt praktisch trainiert werden.


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