Einleitung:
Tests zur Erfassung des rezeptiven Lautsprachwortschatzes zeigen Leistungsunterschiede
auf, welche Rückschlüsse über die Voraussetzung der Informationsaufnahme über das
gesprochene Wort zulassen. Für die Gruppe der beidseits kongenital tauben und mit
Cochlea-Implantaten (CI) versorgten Kinder ist die individuelle Erfassung des passiven
Wortschatzes im Alter der Einschulung notwendig, um die Bedingungen für die schulische
Bildung einschätzen zu können.
Methode:
Vorgestellt wird die retrospektive Auswertung der, innerhalb der klinischen Routine
erhobenen, 165 Ergebnisse im Untertest Passiver Wortschatz aus dem Marburger Sprachverständnistest
für Kinder. Alle Kinder waren zwischen 60 und 96 Monate alt, bei kongenitaler Taubheit
beidseits mit Cochlea-Implantaten versorgt und mit einem Höralter ab erstem CI zwischen
32 und 84 Monaten. Die Auswertung erfolgt im Prozentrang, verglichen mit altersgleichen
Hörenden, für drei Gruppen (Gr.): Gr.1 durchschnittliches Implantationsalter (dIA)
0,73 Jahre (J.) [Minimum (Min.) 0,42J./Maximum (Max.) 0,92J.] N = 50; Gr. 2 dIA 1,43J.
[Min.1,00J./Max. 1,92J.] N = 72; Gr. 3 dIA 2,55J. [Min. 2,00J./Max. 3,33J.] N = 43.
Ergebnisse:
Der Gruppenvergleich zeigt, dass die Kinder, die nach dem zweiten Lebensjahr erstimplantiert
wurden, im Durchschnitt signifikant schlechtere Ergebnisse im passiven Wortschatztest
erzielen.
Schlussfolgerung:
Das Ergebnis belegt, dass beidseits kongenital taube Kinder mit einer Erstversorgung
mit CI nach dem zweiten Lebensjahr im Durchschnitt geringere Wortschatzkenntnisse
haben, die das Lautsprachverstehen in der Schule einschränken können.