Einleitung:
Ein Ziel der Cochlea-Implantation (CI) bei einseitiger Taubheit bzw. asymmetrischem
Hörverlust ist die Verbesserung des Sprachverständnisses im Störgeräusch und damit
der Lebensqualität. Im Rahmen der Untersuchung sollten die Veränderung gegenüber dem
unversorgten Zustand sowie die zusätzlich bestehenden subjektiven Defizite erfasst
werden.
Methoden:
Eingeschlossen wurden erwachsene CI-Patienten mit mindestens 9-monatiger Tragedauer
und einem mittleren Hörverlust des Gegenohres von maximal 55dB. Die Sprachverständnisschwelle
im Störgeräusch wurde adaptiv mit dem Oldenburger Satztest für 4 Lautsprecheranordnungen
binaural jeweils mit und ohne CI bestimmt. Die individuelle Beeinträchtigung durch
die Hörminderung, Schwindel und Ohrgeräusche wurde mit standardisierten Fragebögen
(HHIE, SSQ12, DHI, Mini-TF) erfasst.
Ergebnisse:
Die Ätiologie der Hörminderung sowie die Ertaubungsdauer der Probanden war sehr heterogen,
passend dazu war die Streubreite der individuellen Sprachverständnisschwellen groß.
Dennoch konnte für die Mehrheit der Patienten in bei Präsentation von Sprache auf
der CI-Seite und Störgeräusch von der akustisch hörenden Seite eine signifikante Verbesserung
der Sprachverständnisschwelle durch Tragen des CIs nachgewiesen werden. Die Beeinträchtigung
durch Schwindel oder Ohrgeräusche war insgesamt gering, jedoch empfand sich etwa die
Hälfte der Patienten als stark durch die Hörminderung eingeschränkt.
Schlussfolgerung:
Durch die CI-Versorgung können bestehende Defizite in den meisten Fällen erheblich
gebessert aber nicht vollständig ausgeglichen. Vorbestehende, das Ergebnis möglicherweise
negativ beeinflussende Faktoren sollten vor der Implantation offen mit dem Patienten
diskutiert werden.