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DOI: 10.1055/s-0038-1671484
Aktueller Stellenwert von Misoprostol bei der Behandlung einer Uterusatonie in der klinischen Praxis Ergebnisse einer deutschlandweiten Umfrage 2017
Publication History
Publication Date:
20 September 2018 (online)
Fragestellung:
Ziel war eine Einschätzung zur Häufigkeit der Anwendung von Misoprostol bei der Prophylaxe und Therapie einer postpartalen Uterusatonie an deutschen Geburtskliniken. Die aktuelle klinische Praxis 2017 wurde mit der AWMF-S2k-Leitlinie 015/063 (2016) sowie einer eigenen, diesbezüglichen Umfrage 2013 verglichen.
Methodik:
Von Mai-Juli 2013 und Januar-April 2017 wurde eine deutschlandweite Befragung aller geburtshilflichen Kliniken (n = 783 (2013); n = 726 (2017)) zum Einsatz von Misoprostol bei der Uterusatonie durchgeführt. Die Berechnung der p-Werte erfolgte mit dem Chi Quadrat Test, p < 0,05 zeigt Signifikanz an.
Ergebnisse:
Von den angeschriebenen Kliniken haben 2013 55% (n = 427) und 2017 49% (n = 358) geantwortet.
Deutlich weniger Kliniken nutzen 2017 Misoprostol als Medikament der 1. Wahl zur Therapie einer Atonie (2013: 16%, 2017 11%; p = 0,058). Ebenfalls rückläufig ist die Anwendung von Misoprostol zur Prophylaxe (2013: 19%, 2017 15%; p = 0,12). Signifikant häufiger wird Misoprostol 2017 als „second-line“ Medikament nach Versagen von Oxytocin eingesetzt (2013: 65%, 2017 74%; p = 0,009).
Schlussfolgerung:
Nach aktueller AWMF- Leitlinie (015/063; 2016) ist Misoprostol weder zur Therapie noch zur Prophylaxe der Atonie geeignet.
Seit Publikation der o.g. AWMF-Leitlinie 2016 setzten 2017 zwar weniger Kliniken Misoprostol zur Prophylaxe und first-line Therapie der Atonie ein, der Anteil beträgt aber immer noch der 15% bzw. 11%.
Entgegen den Empfehlungen der AWMF-/RCOG-Leitlinie 2016, wird in Deutschland mit steigender Häufigkeit Misoprostol als second-line Uterotonikum angewendet.
Dies verdeutlicht, dass Leitlinien erst mit zeitlicher Verzögerung Eingang in die klinische Praxis finden.
Möglicherweise könnte direkte Information (z.B. via Mail) der Chefärzte über das Vorliegen einer neuen Leitlinie zu einer beschleunigten Umsetzung beitragen.
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