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DOI: 10.1055/s-0040-1715223
Der Wiesbadener Palliativpass – vom Charta-Projekt in den Versorgungsalltag [128]
Authors
Ziel Das HospizPalliativnetzwerk Wiesbaden und Umgebung hat im Jahr 2014 mit Unterstützung der Stadt Wiesbaden, die zuvor die Charta unterzeichnet hatte, den Wiesbadener Palliativpass entwickelt und in die Versorgung von Schwerstkranken eingeführt. Ziel des Passes ist es, ein Sterben in Würde zu ermöglichen.
Intervention Der Wiesbadener Palliativpass ist eine verkürzte Patientenverfügung für eine medizinische Notlage bei einem Hochbetagten und/oder Schwerstkranken, der nicht mehr maximal notärztlich behandelt werden möchte. Dem Ausstellen des Passes geht ein intensives palliatives oder hausärztliches Beratungsgespräch voraus, um über die Auswirkungen des Passes aufzuklären. Der Pass beantwortet, ob der Inhaber reanimiert, beatmet und vor Ort oder im Krankenhaus weiter behandelt werden möchte. Zur Weiterversorgung vor Ort oder auch als Alternative zum Notarzt kann das SAPV-Palliative-Care-Team, das auch die Beratung durchgeführt hat, hinzugezogen werden.
Ergebnisse Seit 2014 wurden mehr als 300 Beratungen mit Ausstellen des Wiesbadener Palliativpasses durchgeführt. Davon sind inzwischen 193 Palliativpassinhaber verstorben, davon 146 im Pflegeheim, 40 zu Hause, 5 im stationären Hospiz und nur 2 im Krankenhaus.
Diskussion Der Palliativpass wirkt dreifach: Erstens fördert er den Austausch über Sinnfragen am Lebensende. Zweitens schafft er einen rechtlich sicheren Rahmen für einen begrenzten Notarzteinsatz. Drittens und entscheidend schützt er den Hochbetagten und Schwerstkranken vor einer Übertherapie am Lebensende. Hier hilft die SAPV, wenn sie in der Krisensituation unterstützend mit eingebunden wird.
Take Home Message Sechs Jahre nach Einführung ist der Palliativpass zu einem unentbehrlichen Instrument für eine adäquate Notallversorgung am Lebensende geworden. Er schützt hier vor Übertherapie und hilft, dem Bedürfnis von Schwerstkranken und Hochbetagten, friedlich zu Hause sterben zu dürfen, Geltung zu verschaffen!
Offenlegungserklärung Der Autor gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Publication History
Article published online:
31 August 2020
© Georg Thieme Verlag KG
Stuttgart · New York