Auftragnehmer von öffentlichen Institutionen sind ab dem 27. November 2020 dazu verpflichtet,
elektronische Rechnungen versenden zu können. Da Krankenhäuser nicht nur als Rechnungsempfänger
auftreten, sondern auch als Rechnungssteller über ihre Servicegesellschaften an öffentliche
Auftragnehmer herantreten, ist das Thema von entsprechender Relevanz.