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VPT Magazin 2020; 06(07): 20
DOI: 10.1055/s-0040-1716646
DOI: 10.1055/s-0040-1716646
Recht
Darf ich via Messengerdienst mit Patienten kommunizieren?
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Zusammenfassung
Viele meiner Patienten nutzen WhatsApp. Auch meine Mitarbeiter und ich haben den Massenger auf unseren Smartphones und nutzen ihn fast täglich privat. Es wäre doch praktisch, sich darüber auch mit Patienten auszutauschen. Wie sieht da die Rechtslage aus?
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
31. August 2020
© Georg Thieme Verlag KG
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