Die Aufklärung ist Voraussetzung für eine informierte und wirksame Einwilligung des
Patienten in einen ärztlichen Eingriff. Sie umfasst dabei mehr als eine bloße Informationsvermittlung:
In einem dialogischen Prozess soll der Arzt den Patienten bei der Entscheidungsfindung
unterstützen – unter Beachtung seiner individuellen Situation und Wertvorstellungen.