Laryngorhinootologie 2016; 95(08): 561-562
DOI: 10.1055/s-0041-111139
Gutachten+Recht
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Cave bei vorzeitiger Entlassung gegen ärztlichen Rat: Mehr Haftung – weniger Geld

Cave on Early Discharge Against Medical Advises: More Liability Less Money
I. Martenstein
,
A.-S. Plinkert
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Publication Date:
09 August 2016 (online)

Gerade vor den Weihnachtsfeiertagen oder Wochenenden häufen sich die Fälle, in denen Patienten vorzeitig die stationäre Behandlung abbrechen und entlassen werden möchten. Der verantwortliche (Chef-)Arzt sitzt dann zwischen den Stühlen: Einerseits ist die weitere Behandlung medizinisch erforderlich und sinnvoll, andererseits muss er den Willen des Patienten – auch den unvernünftigen – beachten und darf ihn nicht gegen seinen Willen festhalten und behandeln. Der Patient kann aber eine selbstbestimmte Entscheidung nur dann treffen, wenn ihm die Folgen einer vorzeitigen Entlassung deutlich vor Augen geführt worden sind. Wie konkret die Aufklärung in diesem Fall zu erfolgen hat, hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 06.06.2012 – 5 U 28/10 – klargestellt. Auch auf die Abrechnung als vollstationäre Leistung kann die vorzeitige Entlassung des Patienten Auswirkungen haben. Der nachstehende Beitrag gibt einen Überblick darüber, was bei einer vorzeitigen Entlassung gegen ärztlichen Rat zu beachten ist.