retten! 2016; 5(03): 176-179
DOI: 10.1055/s-0041-111319
Recht & Berufspolitik
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Blaulicht und Martinshorn - Sonder- und Wegerechte

Alexander Stevens
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Publication Date:
12 July 2016 (online)

Abstract:

Darf ich im Falle eines Einsatzes eigentlich falsch in eine Einbahnstraße einbiegen? Oder entgegen der Fahrtrichtung auf der Autobahn fahren? Was die Sonder- und Wegerechte erlauben (und was nicht), erklärt dieser Beitrag. Und auch, was zu tun ist, wenn es doch mal zur Strafanzeige kommt.

Kernaussagen

  • Der Gesetzgeber hat die Sonder- und Wegerechte sehr offen und unbestimmt formuliert – Gerichte und Literatur haben sich bisher kaum mit der Vielzahl an Problemen im Zusammenhang mit Einsatzfahrten auseinandergesetzt.

  • Die für Einsatzfahrten wichtigsten Regelungen sind § 35 Abs. 1 und 5a, die sog. Sonderrechte. Nur diese berechtigen zu Regelverstößen der StVO und haben mit § 38 StVO (Wegerecht) unmittelbar nichts zu tun.

  • Beabsichtigt der Einsatzfahrer, von der StVO in welcher Form auch immer abzuweichen, muss er folgende 2 Fragen mit „ja“ beantworten können:

    • Rechtfertigt der konkrete Einsatz grundsätzlich die Außerachtlassung der Verkehrsregeln der StVO?

    • Ist der konkret beabsichtigte Verkehrsverstoß auf dem Weg zum Einsatz verhältnismäßig?

  • Machen Sie im Falle eines Unfalls unter Verwendung von Sonderrechten keinerlei Aussagen gegenüber Polizei oder anderen Personen und suchen Sie Hilfe bei einem spezialisierten Anwalt.