Diabetes aktuell 2015; 13(08): 338
DOI: 10.1055/s-0041-111732
Magazin
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Rechtliche Probleme bei Diabetes – Kostenlose Checkliste für Praxen

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Publication Date:
11 January 2016 (online)

 

    Der Einsatz von Computern ist aus dem ärztlichen Alltag kaum mehr wegzudenken. Auch zum Diabetesmanagement kann auf unterschiedliche Software, Internetdienste, Apps oder Datennetzwerke zurückgegriffen werden. In Praxis oder Klinik müssen allerdings Vorkehrungen getroffen werden, damit durch die Nutzung solcher Datenmanagementlösungen nicht die ärztliche Schweigepflicht verletzt oder gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen wird.

    Rechtsanwalt Oliver Ebert betont: „Oft ist den Ärzten gar nicht bewusst, welche Risiken mit der Nutzung einer Datenmanagementlösung verbunden sind. So muss der Patient beispielsweise grundsätzlich eingewilligt haben, bevor Daten, die der Schweigepflicht unterliegen, die Praxis verlassen.“

    Die Gefahren seien nicht zu unterschätzen, sagt Oliver Ebert. Täuschen lassen dürfe man sich nicht durch die von Anbietern solcher Dienste gerne hervorgehobenen Prüfsiegel, Zertifikate oder Datenschutzerklärungen. Oliver Ebert: „Diese belegen im Zweifel nur, dass der Anbieter seinerseits Datenschutzbestimmungen einhält und die bereits bei ihm befindlichen Daten rechtskonform behandelt.“ Die für den Arzt wichtige Frage, ob durch die Datenübermittlung im jeweiligen Einzelfall ein Bruch seiner ärztlichen Schweigepflicht vorliegt, werde aber in der Regel nicht beantwortet.

    Um die juristischen Risiken von Softwarelösungen, Online-Tagebüchern und Apps besser abschätzen zu können, hat die AG Diabetes & Technologie der Deutschen Diabetes Gesellschaft (AGDT) mit Unterstützung von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe und des Verbands der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e. V. (VDBD) eine leicht verständliche Checkliste für Ärzte und Praxispersonal entwickelt, die kostenlos im Internet heruntergeladen werden kann (www.ddg.info/).

    Pressemitteilung Deutsche Diabetes Gesellschaft, 5.11.2015


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