Rofo 2016; 188(05): 500-501
DOI: 10.1055/s-0042-106094
DRG-Mitteilungen
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Digitale Patientenaufklärung in der Radiologie – Effiziente Prozesse für effektive Information und Dokumentation

Further Information

Publication History

Publication Date:
28 April 2016 (online)

 

    Die Aufklärung des Patienten ist eine elementare Aufgabe in der ärztlichen Tätigkeit. Sie gehört zum Kernbereich der ärztlichen Pflichten. In den Bereichen interventioneller und minimalinvasiver radiologischer Verfahren oder bei CT- und MRT-Untersuchungen mit Kontrastmittelinjektion besteht die Pflicht zur Aufklärung durch den Arzt, da es sich um körperliche Eingriffe handelt, in welche der Patient wirksam einwilligen muss. Im Gespräch erläutert Daniel Hoefler, Head of Marketing & Sales, von der e.Bavarian Health GmbH,, wie Arzt und Patient dabei von digitalen Lösungen profitieren können.

    Worüber muss der Patient vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper, aufgeklärt werden und welche Informationen benötigt der Arzt?

    Da ein Eingriff in den menschlichen Körper, auch durch einen Arzt, den Tatbestand der Körperverletzung darstellt, müssen vor dem Eingriff eine Aufklärung über wesentliche Aspekte stattfinden und die medizinische Maßnahme durch eine rechtskräftige Einwilligung des Patienten legitimiert werden. Für eine solche Einwilligung gelten inzwischen hohe Anforderungen. Eine rechtskonforme Aufklärung muss eine verständliche Beschreibung des Eingriffs, Erfolgsaussichten, Risiken, Behandlungsalternativen aber auch Verhaltenshinweise für den Patienten vor und nach dem Eingriff zur sogenannten Sicherungsaufklärung enthalten. Der Arzt wiederum benötigt ausreichend Informationen über den Patienten, um risikoerhöhende Faktoren zu erfassen und Kontraindikationen auszuschließen. Dies erfolgt über eine Erhebung eingriffsrelevanter Anamnesedaten.


    #

    Wie wird das Risiko eines möglichen Schadensereignisses dargestellt bzw. wie wird darüber aufgeklärt? Werden beispielsweise allgemeine und spezifische Risiken thematisiert?

    Die Rechtsprechung fordert eine Aufklärung über alle eingriffsspezifischen Risiken, unabhängig von der Risikodichte, wenn eine Verwirklichung des Risikos die Lebensführung des Patienten wesentlich beeinträchtigen würde. Das heißt für die Praxis, dass z. B. über eine transfusionsbedingte HIV-Infektion immer aufgeklärt werden muss, auch wenn das Risiko unter 1:106 liegt. Ein Beispiel aus der Radiologie wäre die von gadoliniumhaltigen MRT-Kontrastmitteln ausgelöste nephrogene systemische Fibrose (NSF), welche ebenfalls sehr selten, aber dennoch aufklärungsrelevant ist. Jedem Eingriff können dabei allgemeine und spezielle Risiken zugeordnet werden. Allgemeine Risiken umfassen z. B. Infektionen, Allergien oder Blutungen, spezielle Risiken wären Verletzungen benachbarter Organe, Nebenwirkungen verabreichter Medikamente etc. Die Darstellung des Risikos umfasst eine Einschätzung der Häufigkeit, Symptome, Folgen und ggf. Therapiemöglichkeiten.


    #

    Welche Bereiche der Patientenaufklärung müssen in jedem Fall in Form eines persönlichen Arzt-Patienten-Gesprächs erfolgen, was kann anderweitig abgedeckt werden?

    Sämtliche Medien zur Patientenaufklärung, wie Aufklärungsbögen, Filme und digitale Lösungen, können nur der Vorinformation des Patienten und der Vorbereitung auf das Aufklärungsgespräch dienen. Alle relevanten Punkte müssen vom Arzt nochmals mündlich im persönlichen Gespräch erörtert werden. Durch eine optimale Vorbereitung ist hier allerdings eine Zeitersparnis möglich, da der Patient den Ausführungen des Arzts durch die Vorinformation leichter und schneller folgen kann.


    #

    Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang Patientenaufklärungsbögen für den Patienten, aber auch für den Arzt?

    Da der Arzt im Schadensfall beweisen muss (die Beweislast liegt bei den meisten Aufklärungsaspekten beim Arzt), dass dem Patienten alle eingriffsrelevanten Informationen übermittelt wurden, hat sich der Einsatz von standardisierten Aufklärungsformularen etabliert, welche die Inhalte des Aufklärungsgesprächs für den Arzt besser dokumentierbar machen.


    #

    Dem Aufklärungspostulat steht oftmals ein sehr hektischer Praxis- und Klinikbetrieb gegenüber. Inwieweit stehen hierbei digitale Lösungen für mehr Effizienz?

    Gerade in der Radiologie kann die Aufklärung von Standard-Eingriffen, wie Kontrastmitteluntersuchungen, bei Etablierung eines funktionierenden Workflows optimal durch digitale Medien unterstützt werden. So können z. B. die Verhaltenshinweise für eine MRT-Untersuchung dem Patienten durch audiovisuell aufbereitete Informationen sehr effektiv vermittelt werden. Mit unserer Software MEDePORT stehen dem Anwender alle Optionen offen, um je nach Situation und Patient den passenden Workflow auszuwählen. Der Anwender kann Aufklärungspläne bereits im Vorfeld individuell für die Patienten anlegen und kann entscheiden, wie der Patient seine Vorbereitung (Anamnese, Info- und Risikotexte und ggf. kurze Infofilme) bearbeiten/sehen soll – auf Papier, gemeinsam mit dem aufklärenden Mitarbeiter am PC oder mobil auf einem Tablet, z. B. im Wartebereich im Vorlauf zum folgenden Aufklärungsgespräch. Die erfassten Informationen zum Status der Vorbereitung und zur Anamnese liegen sofort elektronisch vor und können nach Kriterien gefiltert werden. Der Arzt weiß somit schon früher mehr über seine Patienten und kann diese Informationen ohne Umwege unmittelbar vor dem Eingriff oder im weiteren Verlauf abrufen. Somit steigt die Nachvollziehbarkeit der Aufklärung deutlich und ein möglicher Dokumentationsverlust wird verhindert.


    #

    Inwieweit bieten bei der Patientenaufklärung digitale Aufklärungsmaterialien mehr zeitliche Flexibilität für den Patienten bzw. Entlastung für den Arzt?

    Ein großer Vorteil von innovativen softwaregestützten Lösungen ist die Möglichkeit Informationen, insbesondere der Anamnese, zwischen den involvierten Abteilungen automatisch zu teilen oder sogar mit anderen Softwarelösungen wie dem KIS oder RIS zu tauschen. Dem Patienten erspart man somit das bislang übliche, mehrfache Ausfüllen von Anamnesefragen und dem Personal das lästige Übertragen von diesen Informationen in andere Systeme. Auch der unkomplizierte Abruf von Informationen und Dokumenten nach abgeschlossener Aufklärung verringert den Arbeitsaufwand. So können sich MTRA und Ärzte unmittelbar vor dem Eingriff einen zuverlässigen Überblick über den Status der Aufklärung und wichtige Aspekte der Anamnese verschaffen – ein Mausklick anstelle der Suche nach dem Aufklärungsbogen in der Patientenakte. Das Schlüsselwort lautet „automatisierte Kommunikation“ – Daten einmal erfassen aber an mehreren Stellen abrufen bzw. einsehen. Die Zeitersparnis liegt weniger in der Aufklärung selbst, sondern vielmehr im Prozess um diese herum.


    #

    Welche Teile der digitalen, multimedialen Aufklärung decken Pflichtbereiche ab, welche sind Kür im Sinne eines zusätzlichen Services für Patienten?

    Um die Pflicht, wie jüngst von Prof. Wigge und Prof. Loose in den RöFo-Ausgaben März und April 2016 umfangreich erläutert, kommt man auch mit einer innovativen Software und der damit einhergehenden Digitalisierung nicht herum. Auch in MEDePORT sind die juristisch und medizinisch geprüften, im Bereich der Radiologie in Zusammenarbeit mit der Deutschen Röntgengesellschaft e.V. erstellten Aufklärungsbögen natürlich die Basis, um dem Aufklärer eine möglichst optimale Grundlage zur Dokumentation und Mitgabe von Informationen an die Hand zu geben. Kür sind sicherlich die kurzen computeranimierten Informationsfilme (max. 6 min) zum geplanten Eingriff. Hier bekommt der interessierte Patient im wahrsten Sinne des Wortes ein “Bild” von dem, was auf ihn zukommt. Im Gesundheitswesen stehen wir in vielen Bereichen erst am Beginn der Digitalisierung. Wir von e.Bavarian Health arbeiten an zahlreichen weiteren Software-Bausteinen, die für beide Seiten Vorteile bringen werden.


    #

    Digitale, softwaregestützte Aufklärung bietet dem behandelnden Arzt …

    ein hohes Maß an Nachvollziehbarkeit, einen zeitgemäßen Informationsaustausch sowie eine rechtlich fundierte Aufklärungsvorbereitung. Die Möglichkeit situationsabhängig zu entscheiden, welcher Arbeitsablauf in diesem Moment sinnvoll ist. Mehr Informationen und bessere Dokumentation mit weniger Zeitaufwand.


    #

    … dem Patienten …

    eine bessere, informative Vorbereitung zum Aufklärungsgespräch mit weniger Zeitaufwand und ohne mehrfaches Wiederholen von Arbeitsschritten.

    Weiterführende Informationen auf www.drg.de >Fachinfos>Patientenauf-klärung

    Zoom Image
    Daniel Hoefler, Head of Marketing Sales, e.Bavarian Health GmbH

    #
    #
    Zoom Image
    Daniel Hoefler, Head of Marketing Sales, e.Bavarian Health GmbH