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DOI: 10.1055/s-0042-118981
Organspende – Eine Gemeinschaftsaufgabe
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Publication History
Publication Date:
25 November 2016 (online)

Organspenden sind in Deutschland immer noch recht selten. Das führt nicht nur zu langen Wartelisten, sondern auch zu Unsicherheit bei behandelnden Ärzten: Welcher Patient kommt als Spender infrage – und wie meldet man dies? Antworten finden Sie hier.
Kernaussagen
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                     Voraussetzung für eine Organspende ist die zweifelsfreie Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls nach den Richtlinien der Bundesärztekammer zusammen mit der Einwilligung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen. 
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                     Seit 2012 gilt in Deutschland die Entscheidungslösung. 
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                     Transplantationsbeauftragte repräsentieren das Thema in ihren Krankenhäusern. Sie kümmern sich um die Identifikation von möglichen Organspendern und die Etablierung von krankenhausinternen Richtlinien zur Organspende. 
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                     Es gibt keine Altersbegrenzung für die Organspende. 
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                     Absolute Kontraindikationen für die Organspende sind eine HIV-Erkrankung, floride Infekte und aktive Tumorerkrankungen. 
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                     Die DSO koordiniert die Organspende und leitet die notwendigen Informationen für die Vermittlung der Organe an Eurotransplant weiter. 
 
     
      
    