Psychiatr Prax 2017; 44(01): 54-55
DOI: 10.1055/s-0042-122151
Mitteilungen BDK
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Das PsychVVG aus Sicht der Bundesdirektorenkonferenz

Thomas Pollmächer
Ingolstadt
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Publication Date:
03 January 2017 (online)

Am Donnerstag den 10.11.2016 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, unter Enthaltung der GRÜNEN und gegen die Stimmen der LINKEN das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) verabschiedet.

Die darin enthaltenen Regelungen zur Entgeltsystematik für die stationäre Psychiatrie und Psychosomatik, einschließlich des Bereichs der Kinder und Jugendlichen lösen die Entgeltregelungen des Psychiatrie-Entgeltgesetzes von 2012 ab, wenige Monate bevor diese vollumfänglich in Kraft getreten wären. Das Gesetz sieht eine weitere Verlängerung der Optionsphase vor, das neue System muss also erst Anfang 2018 von allen Krankenhäusern angewandt werden.