Schlüsselwörter Mukoviszidose - Neugeborenenscreening - genetisches Screening - Pankreatitis assoziiertes
Protein (PAP) - Immunreaktives Trypsinogen (IRT)
Key words cystic fibrosis - newborn screening - genetic screening - pankreatitis associated
protein (PAP) - immunoreactive trypsinogen (IRT)
Einleitung
Nach mehr als 8 Jahren Beratung wurde vom G-BA die Einführung des Neugeborenencreenings
(NGS) auf Mukoviszidose (CF) beschlossen. Dieser Schritt war erwartet worden, weil
in vielen entwickelten Ländern das CF-NGS seit langem zum Regelscreening gehört, sein
Nutzen vielfach gezeigt wurde (u. a. [13 ]) und eine Studie zu Auswirkungen unterschiedlicher CF-NGS-Strategien in Deutschland
bereits vor Jahren die Vorteile in diagnostischer und ökonomischer Hinsicht zeigen
konnte [16 ]. Die lange Entscheidungsdauer war aber auch der schwierigen Diskussion geschuldet,
welche die Einführung des Gendiagnostikgesetzes [1 ] vor seinem Inkrafttreten 2010 begleitet hatte. So war lange fraglich, ob in Deutschland
ein Screening nach populationsspezifischen CFTR -Mutationen gesetzeskonform ist. Vor diesem Hintergrund wurde 2008 in den NGS-Zentren
Heidelberg und Dresden mit Studien begonnen, in denen ein ursprünglich von Sarles
et al. 2005 [18 ] publiziertes, rein biochemisches CF-NGS-Protokoll, basierend auf der Bestimmung
des Immunreaktiven Trypsinogens (IRT) und des Pankreatitis assoziierten Proteins (PAP)
evaluiert wurde. Beide Zentren verwendeten im Unterschied zum Originalprotokoll jedoch
ein IRT-abhängiges „Safety net“ (SN, IRT/PAP+SN) [23 ], weil nur so eine vergleichbare Sensitivität gegenüber modernen IRT/DNA-Protokollen
erreicht werden konnte [21 ]
[22 ]. In Heidelberg wurde das Originalprotokoll zudem derart modifiziert, dass statt
2 IRT-abhängiger PAP-Grenzwerte nur ein PAP-Grenzwert verwendet wurde [23 ]. Generelle Vorteile von IRT/PAP- gegenüber IRT/DNA-Protokollen sind die geringere
Detektion von gesunden Heterozygoten und von Kindern mit unklarer CF-Diagnose (CFSPID),
die nicht Ziel eines CF-NGS sind [9 ]
[12 ]
[21 ]
[22 ]
[26 ]. Nachteil rein biochemischer IRT/PAP- im Vergleich zu IRT/DNA-Protokollen ist jedoch
ein schlechterer positiver Vorhersagewert (PPV) [9 ]
[12 ]
[21 ]
[22 ]
[26 ]. 2012 schlug deshalb eine niederländische Arbeitsgruppe vor, das IRT/PAP-Protokoll
mit der Suche nach populationsspezifischen CFTR -Mutationen als dritten Schritt zu kombinieren, wodurch der niedrige PPV angehoben
werden kann [26 ]. Diesen Vorteil erkannte auch der G-BA, der deshalb das Heidelberger IRT/PAP+SN-Protokoll
[22 ]
[23 ] mit der Suche nach 31 CFTR -Mutationen kombinierte. Neu am G-BA-Protokoll ist allerdings, dass bei einem IRT
über der 99,9. Perzentile (SN) nicht nur keine PAP-, sondern auch keine DNA-Analytik
durchgeführt wird, weil offenbar nur so ein Kompromiss mit dem aktuellen deutschen
Gendiagnostikgesetz gefunden werden konnte [4 ]. Stattdessen erhalten alle Neugeborenen (NG), die durch das SN positiv getestet
wurden, direkt die Konfirmationsdiagnostik einschließlich der Chlorid-Messung im Schweiß
([Abb. 1a ]).
Abb. 1 a ) Protokoll für das Neugeborenenscreening auf Mukoviszidose wie vom Gemeinsamen Bundesausschuss
(GBA) beschlossen: Werden die Kriterien für das Safety Net (SN, IRT>99,9. Perzentile)
erfüllt, werden keine PAP- und keine DNA-Analytik durchgeführt. b ) Alternativprotokoll der Autoren: Bei Erfüllung der SNKriterien wird keine PAP-Analytik
durchgeführt, jedoch erhalten die SN-positiven Neugeborenen eine DNA-Analytik.
In der vorliegenden post-hoc Analyse wurde anhand der in Heidelberg generierten Daten das vom G-BA festgelegte
CF-NGS-Protokoll evaluiert und mit einem von den Autoren vorgeschlagenen Alternativprotokoll
verglichen. Letzteres ist nach derzeitiger Kommentierung wahrscheinlich nicht mit
dem aktuellen Gendiagnostikgesetz vereinbar, stellt jedoch die logische Kombination
aus dem Heidelberger IRT/PAP+SN-Protokoll und der Suche nach 31 CFTR -Mutationen als dritten Protokollschritt dar ([Abb. 1b ]).
Patienten
Die verwendeten Daten von 372 906 gescreenten NG wurden von April 2008 bis April 2015
im NGS-Zentrum Heidelberg erhoben. Das Studienprotokoll der Originalstudie wurde durch
die Ethikkommissionen Heidelberg sowie die der Ärztekammern Baden-Württembergs, des
Saarlandes und Rheinland-Pfalz geprüft. Teilnehmende Eltern willigten nach Information
schriftlich in die Studie ein. Da das für die Heidelberger Studie verwendete, rein
biochemische IRT/PAP+SN- Protokoll bereits mehrfach beschrieben wurde [21 ]
[22 ]
[23 ], verweisen wir auf die Originalpublikationen bzw. die ausführliche Methodenbeschreibung
im Online Supplement. Positiv getestete NG wurden in lokale CF-Zentren zur Chlorid-Messung
im Schweiß [nach [5 ]
[6 ]] und zur klinischen Evaluation überwiesen. Konnte eine CF nicht eindeutig diagnostiziert
oder ausgeschlossen werden, erfolgte eine erweiterte Mutationsanalytik und/oder die
Untersuchung der CFTR -vermittelten Chloridsekretion durch Kurzschlussstrommessung am Rektumschleimhautbiopsat
[7 ]
[8 ]
[10 ].
Methode
Das vom G-BA beschlossene 3-stufige CF-NGS-Protokoll wurde mit einem von den Autoren
vorgeschlagenen 3-stufigen Alternativprotokoll verglichen ([Abb. 1a, b ]). Beide Protokolle folgen bis zum zweiten Schritt dem IRT/PAP+SN-Protokoll von Sommerburg
et al. [22 ]
[23 ]. Als dritter Schritt folgt die Analytik der vom G-BA festgelegten 31 CFTR -Mutationen [4 ]. Einschließlich der vom Panel ausgeschlossen CFTR -Mutationen mit variabler Klinik (VCC) R117H und D1152H, umfassen diese 95,3% der
Allelfrequenz aller in Deutschland gefundenen CFTR -Mutationen [4 ]. Der Unterschied beider Protokolle liegt in der Wirkweise des SN. Während im G-BA-Protokoll
alle SN-positiven NG bereits als CF-NGS-positiv gewertet werden, ohne dass der zweite
und dritte Protokollschritt (PAP und DNA) zur Ausführung kommt, gilt im Alternativprotokoll
der Autoren das SN nur für den PAP-Schritt ([Abb. 1a, b ]).
Post-hoc Analyse
Anhand der aus der Heidelberger Originalstudie vorhandenen IRT- und PAP-Werte sowie
den CFTR -Mutationen für die während und nach der Originalstudie diagnostizierten CF-Patienten
(einschließlich der bekannten, falsch-negativ getesteten) wurde die Wirkweise der
beiden 3-stufigen Protokolle für jedes der gescreenten NG nachvollzogen. Einzig die
Anzahl der nach dem DNA-Schritt jeweils zu erwartenden NG, welche gesund aber heterozygot
für eine pathologische CFTR -Mutation sind, konnte nicht direkt aus dem vorhandenen Daten geschlussfolgert werden,
sondern musste mittels der Hardy-Weinberg-Gleichung [(p+q)2 =p2+2pq+q2] abgeschätzt werden. Dabei wurde zunächst der Anteil für die gesamte Studienpopulation
berechnet. Für die IRT-positiv getesteten NG, wurde der dafür berechnete Anteil mit
2,5 multipliziert, da aus der Literatur bekannt ist, dass die Zahl der heterozygoten
NG unter IRT-positiven Kindern 2- bis 3-mal höher ist als der der Gesamtpopulation
[15 ]
[20 ]. Die so erhaltene Zahl heterozygoter NG wurde dann für die nach den einzelnen Protokollschritten
jeweils positiv getesteten NG heruntergebrochen. Der Anteil heterozygoter NG nach
dem PAP-Schritt wurde zudem um 75% reduziert, weil eine entsprechend geringe Detektionsrate
heterozygoter NG in Studien beschrieben wurde, die IRT/PAP- mit IRT/DNA-Protokollen
verglichen hatten [9 ]
[23 ]
[26 ]. Die erhaltenen Resultate wurden zusammen mit den Ergebnissen der post-hoc Analyse verwendet, um die Performance des G-BA- und des Alternativprotokolls der
Autoren miteinander zu vergleichen. Zur besseren Einordnung der Resultate für die
3-stufigen Protokolle wurden diese zudem mit den Ergebnissen des rein biochemischen
IRT/PAP+SN-Protokolls aus der Heidelberger Studie [22 ]
[23 ] verglichen.
Statistik Die Daten der CF-NGS Kohorte wurde in einer Microsoft Access 2010 Datenbank geführt.
Die statistischen Berechnungen wurden mit Microsoft Excel 2010 und der aktuellen,
freien„R“ Software „DTComPair“ durchgeführt [25 ]. Patienten mit Mekoniumileus, die ohnehin nach Geburt auffallen, Kinder mit CFSPID,
die nicht Ziel eines CF-NGS sind, sowie ein frühgeborenes Kind, welches zwar ein initiales
jedoch kein CF-Screening nach der korrigierten 32. SSW erhalten hatte, wurden von
der statistischen Berechnung ausgeschlossen [2 ]
[11 ].
Ergebnisse
Von April 2008 bis April 2015 wurden in Heidelberg 372 906 Neugeborene mit dem IRT/PAP+SN-Protokoll
auf CF gescreent. 2 716 (0,73%) NG waren IRT-positiv und erhielten die PAP-Analytik.
Von diesen hatten 576 (0,15%) ein PAP>1,6 µg/l und 184 (0,05%) der PAP-negativen NG
waren SN-positiv, sodass insgesamt 760 (0,20%) NG CF-NGS-positiv gewertet wurden (Abb. E1 im Online Supplement). 26 dieser Kinder waren bereits aufgrund anderer Erkrankungen
als CF verstorben, sodass noch 734 NG einer Konfirmationsdiagnostik bedurften. Da
die Eltern von 21 positiv getesteten NG (2,8%) die Konfirmationsdiagnostik verweigerten,
im Weiteren die Eltern von 37 NG (4,9%), die telefonisch nicht erreichbar waren, auf
unsere per Einschreiben nachweislich zugestellte, postalische Kontaktaufnahme nicht
antworteten, und zudem zu Eltern von 31 NG (4,1%) trotz mehrfacher Versuche der Kontakt
nach dem CF-NGS nicht mehr hergestellt werden konnte (lost to follow-up), gelang die
korrekte Durchführung der Konfirmationsdiagnostik nur bei 645 NG. Hierdurch wurden
71 CF-Patienten diagnostiziert. Tab. E1 im Online Supplement enthält die Screeningergebnisse (IRT, PAP, CFTR -Mutationen) sowie klinische Angaben (u. a. Schweißtestbefund) aus der Heidelberger
Originalstudie zu allen 71 CF-Patienten.
Post-hoc-Analyse
Die Resultate der post-hoc Analyse für beide 3-stufigen Protokolle sind in [Abb. 2 ] dargestellt. Die für jeden Protokollschritt kalkulierten Zahlen der zu erwartenden
gesunden NG, die heterozygot für eine pathologische CFTR -Mutation sind, sind in der Abb. E2 im Online Supplement zu finden.
Abb. 2 Ergebnisse der beiden CF-NGS-Protokolle für das Neugeborenenscreening auf Mukoviszidose.
a vom G-BA beschlossenes Protokoll, b von den Autoren vorgeschlagenes Alternativprotokoll.
In beiden 3-stufigen Protokollen würden von den 2 716 IRT-positiv getesteten NG 322
NG (0,09%) die SN-Kriterien erfüllen und hätten deshalb im Unterschied zur Originalstudie
keine PAP-Analytik erhalten. Während im G-BA-Protokoll ([Abb. 2a ]) diese NG bereits als CF-NGS-positiv gelten, würde man im Alternativprotokoll ([Abb. 2b ]) bei diesen im dritten Protokollschritt noch die Suche nach den 31 CFTR -Mutationen durchführen. Bei alle anderen IRT-positiven NG würde sowohl im G-BA- als
auch im Alternativprotokoll die PAP-Analytik durchgeführt werden, wonach jeweils 438
(0,12%) einen PAP-Wert>1,6 µg/l gehabt hätten. Da im G-BA-Protokoll ([Abb. 2a ]) nur bei diesen NG die Mutationsanalytik erfolgt wäre, hätte man hier 18 NG mit
2 CFTR -Mutationen gefunden, die später auch als CF-Patienten diagnostiziert worden wären.
Eine CFTR -Mutation wäre wahrscheinlich bei 11 NG gefunden worden, wobei sich später bei 3 NG
die CF in der Konfirmationsdiagnostik bestätigt hätte. Von den 322 NG (0,09%) die
die SN-Kriterien erfüllt hatten, wären nach der Konfirmationsdiagnostik bei 50 NG
die CF-Diagnose bestätigt worden. Somit hätten nur 30% der CF-Patienten im G-BA-Protokoll
die CFTR -Mutationsanalytik erhalten. Insgesamt waren im G-BA-Protokoll 351 NG CF-NGS-positiv
([Abb. 2a ]). Im Unterschied dazu hätten im Alternativprotokoll ([Abb. 2b ]) sowohl die PAP- als auch die SN-positiven NG die Mutationsanalytik durchlaufen.
Danach wären bei 60 NG 2 CFTR -Mutationen und bei 42 NG eine CFTR -Mutation nachgewiesen worden, sodass insgesamt 102 NG CF-NGS-positiv gewesen wären.
Von diesen wären 71 NG, 60 NG mit Nachweis von 2 CFTR -Mutationen und 11 der 42 NG mit Nachweis einer CFTR -Mutation, nach der Konfirmationsdiagnostik als CF-Patienten diagnostiziert worden.
Somit hatten alle 71 CF-Patienten die Mutationsanalytik des CF-NGS erhalten. [Tab. 1 ] vergleicht die Ergebnisse des 3-stufigen G-BA- und des 3-stufigen Alternativprotokolls.
Zur besseren Einordnung der Resultate verweisen wir zudem auf die Ergebnisse des 2-stufigen,
rein biochemischen IRT/PAP+SN-Protokolls, welches ebenfalls 71 CF-Patienten detektiert
hätte (Abb. E1 im Online Supplement ). Damit wäre eine Sensitivität von 96,0% erzielt worden. Die gleiche Sensitivität
zeigte sich auch nach der post-hoc Analyse für die beiden 3-stufigen Protokolle ([Tab. 1 ]). Bezüglich der falsch-positiv getesteten NG gibt es jedoch Unterschiede: Im 2-stufigen,
rein biochemischen Protokoll waren dies 689, im 3-stufigen G-BA-Protokoll 280 und
im 3-stufigen Alternativprotokoll 31 NG. Dementsprechend war der PPV für das 3-stufige
G-BA-Protokoll mit 20,2% nur wenig besser als der PPV des 2-stufigen, rein biochemischen
IRT/PAP+SN-Protokolls mit 9 ,3%. Im Gegensatz dazu betrug der PPV des Alternativprotokolls
69,6%.
Tab. 1 Ergebnisse des vom G-BA beschlossenen CF-Screeningprotokolls für das Mukoviszidosescreening
(A) im Vergleich zu den Ergebnissen eines von den Autoren vorgeschlagenen Alternativprotokolls
(B).
Südwestdeutsche Population gescreent im Heidelberger Screeningzentrum von 2008 bis
2015
Neugeborene auf CF gescreent
372 906
Diagnostizierte CF-Patienten oder CFSPID gesamt
79
Prävalenz
1: 4 720
Screeningprotokoll
Post hoc Analyse nach G-BA Protokoll
Post hoc Analyse nach Alternativprotokoll der Autoren
Positive getestete Neugeborene
351
102
Heterozygote
8
31
CF detektiert ohne MI
58
58
CF detektiert mit MI
12
12
CFSPID
1
1
Falsch-positiv
280
31
CF-NGS-negativ
372 555
372 804
Richtig-negativ
372 551
372 800
Falsch-negativ, CF ohne MI
4#
4#
Falsch-negativ, CF mit MI
0
0
Negativ getested, CFSPID
4
4
Sensitivität, % (95% CI)
96,0 (88,8–98,6)
96,0 (88,8–98,6)
Spezifität, % (95% CI)
99,9 (99,9–99,9)
100,0 (100,0–100,0)
PPV (95% CI)
20,2 (16,4–24,8)
69,6 (60,1–77,7)
Verhältnis CF/CF-NGS positive NG
1/4,9
1/1,4
# Ein CF-Patient war ein Frühgeborenes, von dem nur eine Guthriekarte untersucht wurde,
welche im Gestationsalter der korrigierten 30. Schwangerschaftswoche abgenommen wurde.
Dieser CF-Patient wurde nicht detektiert, weil keine zweite Guthriekarte nach der
32. Schwangerschaftswoche zum Screening auf CF zur Verfügung stand, wie das für Frühgeborene
auch für alle anderen Screeningkrankheiten vorgeschrieben ist. Da es sich hierbei
um einen technischen bzw. logistischen Fehler handelte und nicht auf das verwendete
Protokoll zurückzuführen ist, wurde dieses NG von den statistischen Berechnungen ausgeschlossen
Diskussion
Die Einführung des CF-NGS in Deutschland stellt einen erheblichen Gewinn für die medizinische
Versorgung der CF-Patienten in Deutschland dar. Ohne CF-NGS wurden die CF-Patienten
zu spät diagnostiziert, fast immer lagen bereits irreversible Veränderungen in den
Atemwegen vor. Mit CF-NGS ist es jetzt möglich, CF-Patienten nach ihrer Geburt zu
erkennen und mit effektiven Therapiemaßnahmen chronische Veränderungen der Lunge hinauszuzögern.
Das jetzt eingeführte CF-NGS-Protokoll des G-BA ist als Kompromiss mit dem derzeit
gültigen Gendiagnostikgesetz und den Rahmenbedingungen in Deutschland zu verstehen.
Mit der Wahl eines PAP-basierten Screening-Algorithmus legten die G-BA-Experten Wert
auf dessen in der Einleitung genannten Vorteile. Mit der Inkorporation des Heidelberger
IRT/PAP+SN Protokolls [21 ]
[22 ]
[23 ] in das G-BA-Protokoll wurden auch die Vorteile der Modifikationen gegenüber dem
Originalprotokoll von Sarles et al. [18 ]
[19 ] anerkannt. Der G-BA sah ebenfalls den Nachteil des zu geringen PPV bei einem rein
biochemischen IRT/PAP-Protokoll und entschied sich deshalb mit der Detektion von 31
populationsspezifischen CFTR -Mutationen für einen dritten Protokollschritt. Theoretisch ist durch die dritte Stufe
ein Sensitivitätsverlust des Screeningprotokolls möglich, wenn die Auswahl der CFTR -Mutationen zu sehr eingeschränkt wird. Vergleicht man jedoch die in der post-hoc Analyse erzielte Sensitivität der 3-stufigen Protokolle mit der des 2-stufigen, rein
biochemischen IRT/PAP+SN-Protokolls, so wird deutlich, dass dies für die hier untersuchte
Population nicht der Fall war ([Tab. 1 ]).
Mit der Funktion des IRT-abhängigen SN im jetzt eingeführten Screeningprotokoll betraten
die G-BA-Experten jedoch Neuland. Während die Autoren das SN bisher nur als Ergänzung
für den PAP-Test interpretiert hatten, ging der G-BA mit seiner Version, sowohl den
PAP- als auch den DNA-Schritt zu umgehen, deutlich weiter. Maßgeblich für diese G-BA-Entscheidung
war wohl, das Recht auf Nichtwissen nach einer genetischen Untersuchung konform zum
aktuellen Gendiagnostikgesetz zu wahren [4 ]. Normalerweise bedeutet ein positiver CF-NGS-Befund nach Mutationsanalytik immer,
dass mindestens eine CFTR -Mutation vorliegt. Im vom G-BA festgelegten Screeningprotokoll kann ein NG durch
das IRT-abhängige SN aber auch „rein biochemisch“ positiv auf CF gescreent werden.
Da bei der Ergebnismitteilung nicht angegeben wird, welcher Parameter des CF-NGS positiv
war, wäre dadurch das Recht auf Nichtwissen auch im Falle des Vorliegens einer CFTR -Mutation gewahrt. Interessant ist in diesem Zusammenhang der Vergleich mit dem CF-NGS
der Schweiz [17 ], wo ein im Screening gesehener Heterozygotenstatus gesunder Kinder ebenfalls nicht
mitgeteilt werden darf. In der Schweiz nutzt man für das CF-NGS sogar das IRT/DNA-Protokoll,
hier sorgt jedoch eine zentrale Trackingstelle dafür, dass Eltern bzw. das die Konfirmationsdiagnostik
durchführende CF-Zentrum einen möglicherweise vorliegenden Heterozygotenstatus nur
dann mitgeteilt bekommen, wenn die Diagnose CF bestätigt wurde [17 ]. In diesem Zusammenhang stellt sich für beide Länder in Zukunft allerdings die Frage,
ob gut informierte Eltern diesen Wissensstand so akzeptieren werden. Wenn ihr Kind
im CF-NGS positiv, in der Konfirmationsdiagnostik aber negativ war, werden viele Eltern
für die weitere Familienplanung wissen wollen, ob sie selbst ggf. Anlageträger für
eine Erkrankung sind, die so schwerwiegend ist, dass dafür ein NGS eingeführt wurde.
In den „Tragenden Gründen“ zur Kinderrichtlinie [4 ] finden sich jedoch noch weitere Gründe für die Art der Anwendung des SN im G-BA-Screeningprotokoll.
So soll das SN Ergänzung zur Mutationsanalytik für den Fall sein, dass ein NG mit
CF keine der 31 gesuchten CFTR -Mutationen aufweist, wie das bspw. bei Kindern mit Migrationshintergrund der Fall
sein könnte. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass das Panel mit 31 CFTR -Mutationen bereits weit gefasst ist und da für ein positives CF-NGS die Detektion
nur einer CFTR -Mutation ausreicht, kann für eine deutsche Population von einer Detektionsrate von
95,3% ausgegangen werden. Kalkuliert man nun, dass ein Kind mit Migrationshintergrund
homozygot oder compound heterozygot für die verbleibenden Mutationen ist und zieht
man die niedrigere Prävalenz in einem Land wie z. B. der Türkei (1: 10 000 nach [3 ]) mit in Betracht, so kann angenommen werden, dass die Geburt eines solchen CF-Kindes
in Deutschland nur etwa alle 7 Jahre auftritt, wobei hier auch noch nicht sicher ist,
ob eine solche Konstellation seltener Mutationen auch wirklich krankheitsauslösend
ist (ausführliche Berechnung im Online Supplement). Im Vergleich dazu muss bei einer
Sensitivität des IRT/PAP+SN-Protokolls von 96,0% jedoch davon ausgegangen werden,
dass 4% der CF-Patienten möglicherweise mit schwerem Krankheitsverlauf bereits durch
den biochemischen Protokollteil nicht gefunden werden.
Angesichts der deutlichen Unterschiede zwischen den beiden 3-stufigen Protokollen
bei der Anzahl der falsch-positiv detektierten NG stellt sich die Frage, ob die oben
genannten Begründungen die Art der Anwendung des IRT-abhängigen SN im G-BA-Protokoll
wirklich rechtfertigen oder ob die Nutzung des SN wie im Alternativprotokoll der Autoren
und eine Nichtmitteilung der Heterozygoten-Befunde wie in der Schweiz nicht sinnvoller
gewesen wäre. Stellt man die Anzahl der detektierten CF-Patienten den positiv-getesteten
NG gegenüber, so mussten im 2-stufigen, rein biochemische Protokoll der Heidelberger
Studie 10,7 NG positiv gescreent werden, um einen CF-Patienten zu detektieren (PPV
9,3%). Das G-BA-Protokoll zeigt zwar ein besseres Verhältnis mit einem CF-Patienten
auf 4,9 positiv gescreente NG (PPV 20,2%), liegt damit aber immer noch unter den Qualitätsanforderungen
der European Society of Cystic Fibrosis, welche einen PPV von mindestens 30% fordert
[24 ]. Demgegenüber erreicht das Alternativprotokoll der Autoren ein Verhältnis von einem
CF-Patienten zu nur 1,4 positiv gescreenten NG (PPV 69,6%), was eine sehr geringe
Anzahl falsch-positiv detektierter NG darstellt. Um den praktischen Unterschied zu
verstehen, sollte man sich vor Augen führen, dass ein positives Ergebnis im NGS bedeutet,
dass Eltern in Angst versetzt werden, dass deren Kind eine schwerwiegende, lebensbegrenzende
Erkrankung haben könnte. Während bei den meisten metabolischen Stoffwechselerkrankungen,
für die ein NGS angeboten wird, durch nochmalige Bestimmung des betreffenden Parameters
relativ schnell diagnostische Sicherheit hergestellt werden kann, ist das bei der
CF häufig nicht der Fall. So sind bei sehr jungen Säuglingen trotz ausreichender Expertise
häufig 2 und mehr Schweißtests notwendig, bis die CF bestätigt oder ausgeschlossen
werden kann. Nach Erfahrung der CF-Zentren, die im Rahmen der CF-NGS-Studien Chlorid-Messungen
im Schweiß zur Konfirmationsdiagnostik durchgeführt haben, kann sich dieser Prozess
in Einzelfällen auch über Wochen hinziehen. Dazu muss auch angemerkt werden, dass
möglicherweise auch zu erwarten ist, dass die Expertise und die Voraussetzungen für
die leitliniengerechte Durchführung der Chloridmessung im Schweiß nicht in allen Kinderkliniken
gegeben ist [14 ]. Aus Sicht der CF-Behandler ist es deshalb wichtig, die Zahl der falsch-positiv
detektierten NG von Beginn an so niedrig wie möglich zu halten. Wie die Ergebnisse
zeigen, hätte man dieses Ziel mit dem Alternativprotokoll besser erreicht als mit
dem jetzt eingeführten G-BA-Protokoll. Es muss aber anerkannt werden, dass mit dem
Alternativprotokoll die Kosten für das reine CF-NGS aufgrund der höheren Anzahl an
CFTR -Mutationsanalysen höher wären als mit dem G-BA-Protokoll. Betrachtet man allerdings
den Gesamtaufwand einschließlich der Konfirmationsdiagnostik, wird schnell klar, dass
die vielen falsch-positiv detektierten NG im G-BA-Protokoll durch die notwendig werdenden
klinischen Vorstellungen und Schweißtests wahrscheinlich höhere Kosten verursachen
werden. Zudem kann man auch die Frage nach dem Sinn der CFTR -Mutationsanalytik im dritten Protokollschritt des G-BA-Protokoll stellen, wenn letztendlich
nur 30% der detektierten CF-Patienten eine genetische Untersuchung erhalten hatten,
während bereits 70% über das IRT-abhängige SN diagnostiziert wurden.
Unsere Studie hat einige Limitierungen, die die Gesamtaussage möglicherweise beeinflussen.
So hatten wir in der Originalstudie angegeben, dass etwa 53% der Geburtskliniken im
Einzugsbereich des Screeningzentrums Heidelberg das CF-NGS im Rahmen unserer Studie
nicht angeboten hatten. Da jedoch diese Geburtskliniken zufällig über den Einzugsbereich
verteilt waren und keine Präferenz für einen bestimmten Kliniktyp bestand, kann davon
ausgegangen werden, dass der Bias bei der Auswahl der NG vernachlässigbar ist. Im
Weiteren hatten wir angegeben, dass insgesamt 11,7% der initial positiv getesteten
NG nicht die vorgesehene Konfirmationsdiagnostik erhalten konnten. Dieser Punkt könnte
unsere Ergebnisse beeinflusst haben, allerdings halten wir auch das für wenig wahrscheinlich,
da hier kein systematischer Fehler bezüglich der sozialen Verteilung dieser NG zu
erheben war. Erstaunlich ist allerdings, dass sich offenbar 2/3 dieser Eltern bewusst
gegen die Konfirmationsdiagnostik entschieden hatten. Diese Situation unterstreicht
die Notwendigkeit eines effektiven Trackingsystems in Zukunft unabhängig vom eingesetzten
Screeningprotokoll [27 ].
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Entscheidung des G-BA einen erheblichen
Fortschritt für die Behandlung von CF-Patienten in Deutschland darstellt. Die Festlegung
des CF-NGS-Protokolls durch den G-BA trägt den derzeitigen Rahmenbedingungen in Deutschland
Rechnung. Durch Hinzunahme des Mutationsscreenings als dritten Protokollschritt konnte
die Zahl der falsch-positiv detektierten Kinder gegenüber dem rein biochemischen PAP-Protokoll
bereits gesenkt werden. Unsere Studie zeigt aber, dass mit dem Alternativprotokoll
der Autoren die Zahl falsch-positiv detektierter NG noch einmal erheblich reduziert
werden könnte. Mit der vom G-BA geforderten Evaluation des CF-NGS nach 3 Jahren besteht
die Chance, ggf. notwendige Anpassungen des CF-NGS-Protokolls umzusetzen.
Stellungsnahme zur Autorenschaft
Stellungsnahme zur Autorenschaft
O. Sommerburg: Contribution to study concept and design, acquisition of data, analysis
and interpretation of data, drafting or revising the manuscript.
M. Stahl: Acquisition of data, analysis and interpretation of data, drafting or revising
the manuscript.
J. Hammermann: Contribution to study concept and design, analysis and interpretation
of data, drafting or revising the manuscript.
J. Okun: Acquisition of data, analysis and interpretation of data, drafting or revising
the manuscript.
A. Kulozik: Contribution to study concept and design, interpretation of data, drafting
or revising the manuscript.
G. F. Hoffmann: Contribution to study concept and design, acquisition of data, analysis
and interpretation of data, drafting or revising the manuscript.
M. A. Mall: Contribution to study concept and design, analysis and interpretation
of data, drafting or revising the manuscript.
Ergänzendes Material
Einführung des Neugeborenenscreenings auf Mukoviszidose in Deutschland: Vergleich
alternativer Protokolle
Sommerburg et al.
Ausführliche Methodenbeschreibung zur Evaluation des 2-stufigen IRT/PAP+SN-Protokolls
(Die Literaturangaben beziehen sich auf das Literaturverzeichnis im gedruckten Manuskript).
Probanden
Die verwendeten Daten wurden im Heidelberger Neugeborenenscreening(NGS)-Zentrum von
April 2008 bis April 2015 erhoben. Allen Eltern, deren Kinder im NGS-Zentrum Heidelberg
das metabolische NGS erhalten (110 000 NG p.a.) wurde auch das CF-NGS angeboten. Da
nicht alle Geburtskliniken dieses Angebot an die Eltern weitergaben, nahmen nur 47%
der im Einzugsbereich geborenen Kinder am CF-NGS teil. Anzumerken ist jedoch, dass
die Teilnahme der Eltern, denen das CF-NGS angeboten wurde, bei fast 100% lag. Das
Studienprotokoll wurde zuvor durch die Ethikkommission Heidelberg sowie die der Ärztekammern
Baden-Württembergs, des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz geprüft. Teilnehmende Eltern
willigten nach Information schriftlich in die Studie ein.
Testprotokoll und klinische Evaluation der Heidelberger Studie
Das verwendete IRT/PAP+SN-Protokoll wurde bereits mehrfach beschrieben [21 ]
[22 ]
[23 ]. Als erstes wurde IRT bestimmt (fließender Grenzwert,>99,0. Perzentile), als zweites
wurde von allen IRT-positiven NG PAP bestimmt (Grenzwert>1,6 µg/l). Zusätzlich wurde
ein Safety Net (SN) verwendet (SN, IRT/PAP+SN), welches positiv war, wenn IRT ≥ 99,9
lag. Perzentile). Als Qualitätskontrolle wurden die erzielten Resultate intern mit
denen eines IRT/DNA+SN-Protokolls verglichen, in welchem die 4 häufigsten CFTR-Mutationen
in Südwestdeutschland (F508del, R553X, G551D, G542X) bestimmt wurden. Ein NG war CF-NGS-positiv,
wenn entweder die Grenzwerte für PAP oder das SN erreicht oder mindestens eine CFTR -Mutationen gefunden wurde. Eltern eines positiv getesteten NG wurden vorzugsweise
telefonisch kontaktiert und in lokale CF-Zentren zur Chlorid-Messung im Schweiß und
zur klinischen Evaluation überwiesen. Die Schweißtests wurden durch quantitative Pilocarpin-Iontophorese
nach Gibson und Cooke durchgeführt [5 ]
[6 ]. Chlorid- Konzentrationen ≥ 60 mmol/l in 2 unabhängigen Tests führten zur Diagnose
CF. Chlorid-Konzentrationen zwischen 30 und 59 mmol/l sind grenzwertig und führten
zu weiterer Diagnostik (erweiterte Mutationsanalytik und/oder Untersuchung der CFTR-vermittelten
Chloridsekretion durch Kurzschlussstrommessung am Rektumschleimhautbiopsat) [7 ]
[8 ]
[10 ].
Statistik
Die Daten der CF-NGS Kohorte wurde in einer Microsoft Access 2010 Datenbank geführt.
Die statistischen Berechnungen wurden mit Microsoft Excel 2010 und der aktuellen,
freien„R“ Software „DTComPair“ durchgeführt [25 ]. Patienten mit Mekoniumileus, die ohnehin nach Geburt auffallen, Kinder mit CFSPID,
die nicht Ziel eines CF-NGS sind, sowie ein frühgeborenes Kind, welches zwar ein initiales
jedoch kein CF-Screening nach der korrigierten 32. SSW erhalten hatte, wurden von
der statistischen Berechnung ausgeschlossen [2 ]
[11 ].
Ergebnisse zur Evaluation des 2-stufigen IRT/PAP+SN-Protokolls
Bis April 2015 wurden 372 906 Neugeborene in Heidelberg mit dem 2-stufigen IRT/PAP+SN-Protokoll
auf CF gescreent (Abb. E1 ). 2 716 (0,73%) aller gescreenten NG waren IRT-positiv und erhielten die PAP-Analytik.
Von diesen hatten 576 (0,15%) ein PAP>1,6 µg/l und 184 (0,05%) der verbleibenden NG
waren SN-positiv, sodass insgesamt 760 (0,20%) NG CF-NGS-positiv waren (Abb. E1 ). Leider konnte nur bei 645 der 760 positiv getesteten NG die Konfirmationsdiagnostik
durchgeführt werden. Dadurch wurden 71 CF-Patienten detektiert. Insgesamt wurden während
der Studie jedoch 79 NG detektiert und diagnostiziert, die 2 CFTR -Mutationen (in trans-Position) aufweisen. 4 der 8 nicht-detektierten NG würden die
Definition CFSPID erfüllen und wären somit nicht Ziel eines CF-Screenings. Die anderen
4 NG wurden tatsächlich mit dem verwendeten IRT/PAP+SN-Protokoll nicht gefunden. Für
ein NG wurde IRT falsch-negativ gemessen, bei 3 NG wurde PAP falsch-negativ gemessen.
Bei einem dieser 3 PAP-negativen NG wurde normales PAP jedoch von Blut einer in der
30. SSW abgenommenen Trockenblutkarte gemessen und keine Wiederholungsmessung nach
der 32. SSW mehr durchgeführt, obwohl dies eigentlich erforderlich gewesen wäre. Alle
Screeningparameter (IRT, PAP, CFTR -Mutationen) sowie klinische Angaben (u. a. Schweißtestbefund) zu allen 71 CF-Patienten
können Tab. E1 entnommen werden. Von den anderen 115 NG waren bereits 26 aufgrund anderer Erkrankungen
als CF verstorben. Bei 21 positiv getesteten NG (2,8%) verweigerten die Eltern die
Konfirmationsdiagnostik und die Eltern von 37 NG (4,9%), die telefonisch nicht erreicht
wurden, antworteten nicht auf unsere per Einschreiben nachweislich zugestellte, postalische
Kontaktaufnahme. Zu den Eltern von 31 NG (4,1%) konnte der Kontakt nicht mehr hergestellt
werden (lost to follow-up). Abzüglich der gestorbenen Kinder gelang es somit bei 89
NG (11,7%) nicht, die Konfirmationsdiagnostik durchzuführen.
Berechnung alle wieviel Jahre ein CF-Patient mit sehr seltenen Mutationen übersehen
werden würde, wenn im Alternativprotokoll (
[Abb. 1b ]
) bei Safety-Net-positiven Kindern ebenfalls die Suche nach den 31 CFTR
-Mutationen durchgeführt werden würde
Annahmen:
Deutschland: 650 000 Geburten im Jahr, Inzidenz CF 1:4 780, Heterozygotenfrequenz
1:35
Herkunftsland mit niedriger Inzidenz, z. B. Türkei: 1: 10 000 [3 ], Heterozygotenfrequenz 1:51
Das deutsche CF-Screening mit 31 CFTR -Mutationen+2 CFTR -Mutationen mit variabler Klinik (nach denen nicht gescreent wird), deckt 95,3% der
Allelfrequenz der in Deutschland vorkommenden CFTR -Mutationen ab. Somit kann ein Anteil von 4,7% mit seltener vorkommenden CFTR -Mutationen nicht nachgewiesen werden. Ein Patient, dessen beide Mutationen nicht
erfasst werden können, muss Eltern haben, die beide Träger einer solch seltenen Mutation
sind und diese auch an ihr Kind weitergeben.
Rechnung für ein Kind türkischer Abstammung
Häufigkeit pro Jahr=[(Allelfrequenz der nicht nachweisbaren Mutationen im Assay *
Heterozygotenfrequenz)2 * Wahrscheinlichkeit, dass beide diese Mutationen an das Kind weitergeben * Anzahl
der Neugeborenen in Deutschland pro Jahr]
(0,047*1/51)2 * ¼ * 650 000=
(0,047*0,0198)2 * 0,25 * 650 000=
(0,00093)2 * 0,25 * 650 000=
0,00000086601636 * 0,25 * 650 000=0,14
Es wäre zu erwarten, dass solch ein Kind in Deutschland alle 7 Jahre geboren und im
Screening übersehen wird.