Die Vorgaben des G-BA zur Mutterschaftsvorsorge sehen pränataldiagnostische Screeninguntersuchungen
mit ca. 10, 20 und 30 Schwangerschaftswochen vor – ggf. ergänzt um ein erweitertes
Screening im 2. Trimenon und bei Indikation mit detaillierter Sono- und Echokardiografie.
Bei allen pränataldiagnostischen Untersuchungen hat die Schwangere das Recht auf „Nichtwissen“
und kann ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.