Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2017; 12(04): 75
DOI: 10.1055/s-0043-109400
Praxis
Kollegenfrage
© Karl F. Haug Verlag in Georg Thieme Verlag KG

Ist „begleitende Krebstherapie“ auf der Website zulässig?

Heinz-Georg Bramhoff

Verantwortlicher Herausgeber dieser Rubrik:
Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
17. Juli 2017 (online)

Preview

Summary

Darf ich im Internet oder in meinem Praxisflyer schreiben, dass ich onkologische Patienten behandle? Gibt es rechtssichere Formulierungen, denn ich höre immer wieder, dass Kollegen abgemahnt werden, wenn beispielsweise „begleitende Krebstherapie“ auf der Webseite steht.