Selbstständige Heilpraktiker müssen nach § 37 Einkommensteuergesetz (EStG) vierteljährlich
Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten. Eine Einzugsermächtigung an das Finanzamt
ist oft nicht sinnvoll. Bei Begleichung über Geldanlagen oder Kredite sollten Sie
den letztmöglichen Zahlungstermin wählen. Eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen
können Sie beantragen, wenn Sie aufgrund geringerer Einnahmen oder höherer Ausgaben
weniger Gewinn erwirtschaften.
Keywords
Einkommensteuergesetz - Einkommensteuer-Vorauszahlungen - Zahlungstermin - Geldanlagen
- Kredit - EStG - Finanzamt