Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist eine großartige Errungenschaft – mit kleinen Einschränkungen.
Ungeachtet der Tatsache, dass das Grundgesetz (GG) jeder Mutter Anspruch auf Schutz
zugesteht (GG Art. 6 Abs. 4) gilt es nicht für alle. Eine Neuregelung ab Januar 2018
bringt Verbesserungen: Der Mutterschutz gilt nun auch für Frauen in Berufsbildung,
im Praktikum sowie für Schülerinnen und Studentinnen. Selbstständige – wie niedergelassene
Ärztinnen – kommen nach wie vor nicht vor im MuSchG.