Irren ist menschlich – und auch Psychotherapeuten sind Menschen. Aber es gibt ein
Mittel dagegen: Supervision. Ihre zentrale Funktion ist die Qualitätssicherung,
zentrales Ziel die Steigerung der professionellen Kompetenz im Umgang mit den
Patienten. In diesem Artikel soll sie rechtlich näher beleuchtet werden.