ergopraxis 2018; 11(04): 48-49
DOI: 10.1055/s-0043-123554
Perspektiven
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Schwarzes Brett


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Publication Date:
06 April 2018 (online)

Selbstbestimmt im Fall der Fälle – Patientenverfügung

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Abb.: SpeedKingz/shutterstock.com (nachgestellte Situation)

Ein schwerer Unfall. Ich liege im Koma. Wer bestimmt jetzt, wie ich behandelt werde? – Es ist nicht unbedingt angenehm, über Themen wie Unfallfolgen, Leiden oder das eigene Sterben nachzudenken. Dennoch ist es notwendig, damit eben nicht irgendetwas mit mir „passiert“, sondern das gemacht wird, was ich will, auch wenn ich mich nicht mehr äußern kann. Dafür ist die Patientenverfügung gedacht. Hier lege ich im Vorhinein fest, ob und welche ärztliche Behandlung ich im Fall der Fälle erhalten möchte. Damit die Patientenverfügung gültig ist, sollte sie schriftlich abgefasst werden und folgende Punkte enthalten:

  • Eingangsformel (macht deutlich, wer die Patientenverfügung ausgestellt hat)

  • exemplarische Situationen, für welche die Patientenverfügung gelten soll, z. B. unabwendbarer Sterbeprozess

  • Festlegungen zu ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen (z. B. Schmerzbehandlung, künstliche Ernährung, Organspende)

  • Schlussformel

  • Datum, Unterschrift

  • ggf. Anhang mit persönlichen Wertvorstellungen oder religiösen Anschauungen

Grundsätzlich sollte man beim Schreiben ungenaue Formulierungen wie „Ich möchte kein unwürdiges Dahinvegetieren“ vermeiden. Am besten benennt man konkret, welche Behandlungsform man möchte oder nicht, wie: „Ich lehne die Ernährung über eine Magensonde komplett ab.“ Aber Vorsicht! Eine Magensonde nach einem Unfall ist eine lebenserhaltende und meist nur vorübergehende Maßnahme. Hier ist die Situation anders, als wenn man diese Ernährung zur Lebensverlängerung bei einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung einsetzt. Darum: Erklärungen, wann man welche Behandlungsmethode zulässt, sind notwendig. Am besten fertigt man selbst einen ersten Entwurf seiner Verfügung mit Hilfe von Textbausteinen an. Abschließend lässt man sich von einem Mediziner beraten.

Textbausteine und weitere Infos gibt es kostenfrei auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: www.bmjv.de. In die Suchmaske einfach „Patientenverfügung“ eingeben. Zudem gibt die Verbraucherzentrale den Ratgeber „Patientenverfügung“ heraus, der als E-Book 7,99 Euro kostet. Die Checklisten und Textbausteine aus dem Ratgeber kann man für zwei Euro herunterladen: www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/patientenverfuegung.

ari