Hintergrund Die Corona-Pandemie hat wie ein Brennglas die Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
offenbart. Neben seiner beratenden und unterstützenden Funktion muss er im Rahmen
gesundheitlicher Notlagen auch Aufgaben des Krisenmanagements übernehmen. Damit wird
neben der Notwendigkeit stets aktueller Fachexpertise auch eine Agilität bzw. eine
Managementexpertise in den Gesundheitsämtern benötigt. Gleichzeitig wurde in der Corona-Pandemie
deutlich, dass resiliente Strukturen hierfür nicht bestanden, sondern parallel zur
Lage errichtet wurden. Abweichend vom Vorgehen vieler Kommunen in Deutschland wurde
in der Landeshauptstadt Dresden kein Krisenstab auf Ebene des Verwaltungsvorstandes
installiert, sondern eine parallele Struktur des Coronamanagements im Amt für Gesundheit
und Prävention aufgebaut. Somit kam dem Amt die fachliche und organisatorische Steuerung
des Pandemiemanagements zu. Die Struktur orientierte sich dabei an der aus dem Katastrophenschutz
stammenden Führung im Stab.
Ziele Der Beitrag informiert über das Vorgehen des Amtes für Gesundheit und Prävention
der Stadt Dresden und geht dabei auf die folgenden Punkte explizit ein:
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Darstellung der Stabstruktur im Amt für Gesundheit und Prävention in Abgrenzung zur
klassischen Stabarbeit auf Ebene eines Verwaltungsvorstandes,
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Analyse der Stärken und Schwächen des gewählten Ansatzes,
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Ableitung von Erkenntnissen zur Stärkung der Krisenresilienz bzw. des Risikomanagements
im Öffentlichen Gesundheitsdienst insbesondere im Hinblick auf Ressourcenallokation
und Verankerung auf normativer Ebene für künftige Krisenlagen.
Methode Deskriptive Betrachtung des Krisenmanagements im Amt für Gesundheit und Prävention
Dresden im Status quo. Vergleich mit einer in Dresden durchgeführten, externen Evaluation
des Krisenmanagements und Beschreibung von Handlungsfeldern unter anderem auf struktureller
und personeller Ebene zur besseren Vorbereitung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
auf künftige Krisenlagen.
Ergebnisse Der Öffentliche Gesundheitsdienst muss zur Wahrnehmung seiner Kernaufgabe des Gesundheitsschutzes
adäquate Managementstrukturen zur Krisenbewältigung etablieren. Vorbild können dabei
Stabstrukturen aus dem Katastrophenschutz sein, die auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst
übertragen werden. Hierzu bedarf es aber einer Entwicklung interner Abläufe und Entscheidungsketten,
Klärung von amtsinternen Zuständigkeiten im Krisenfall, Prozessbeschreibungen und
eine Verankerung in entsprechenden Dienst- bzw. Handlungsanweisungen. Dies nicht zuletzt
auch zur Legitimation des Handelns und zur Definition des Zeitpunkts, ab dem die Regelstruktur
verlassen und eine Stabstruktur eingenommen werden muss. Hier können die Erkenntnisse
aus dem Vorgehen des Amtes für Gesundheit und Prävention Dresden dienlich sein, das
in der Corona-Pandemie eben jene Struktur eingenommen hat. Unter Hinzuziehung der
Erkenntnisse aus einem externen Evaluationsprozess können Stärken herausgearbeitet
und Schwächen minimiert werden. Im Ergebnis kann so eine entsprechende Stabstruktur
skizziert werden, die bei Bedarf aktiviert wird, bis dahin jedoch das Arbeiten im
Stab auch fortlaufend erproben muss.
Diskussion Im Kern war die Corona-Pandemie primär eine Aufgabe des Infektionsschutzes und damit
in originärer Zuständigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Gesundheitsämter
vor Ort haben dabei die federführende Rolle in der Kommunikation mit Bürger*innen
und gesellschaftlichen Akteur*innen eingenommen. Es ist nach Ansicht des Autors zu
diskutieren, wie die Erkenntnisse aus der Pandemiebewältigung nachhaltig in die Gesundheitsämter
dergestalt einfließen können, dass etablierte Stabstrukturen auch unterhalb einer
globalen gesundheitlichen Notlage, beispielsweise bei großen Ausbruchsgeschehen auf
regionaler Ebene, aktiviert werden können. Damit können das Risikomanagement aber
auch die Resilienz einer Institution im Umgang mit herausfordernden Lagen gestärkt
werden.