Geburtshilfe Frauenheilkd 2023; 83(06): 733-734
DOI: 10.1055/s-0043-1768835
Abstracts | BGGF & OEGG 2023
Poster
Gynäkologische Onkologie

MTA1 als negativer prognostischer Marker bei Vulvakarzinom

Authors

  • G Wanka

    1   Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Universitätsklinikum Augsburg, Augsburg
  • J Jueckstock

    2   Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, LMU Klinikum, München
    3   Abteilung für Geburtshilfe und Gynäkologie, RoMed Klinikum, Wasserburg am Inn
  • C M Wild

    1   Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Universitätsklinikum Augsburg, Augsburg
  • A Vattai

    2   Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, LMU Klinikum, München
  • S Fürst

    2   Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, LMU Klinikum, München
  • H H Heidegger

    2   Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, LMU Klinikum, München
  • C Kuhn

    1   Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Universitätsklinikum Augsburg, Augsburg
  • E Schmoeckel

    4   Abteilung für Pathologie, LMU München, München
  • U Jeschke

    1   Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Universitätsklinikum Augsburg, Augsburg
    2   Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, LMU Klinikum, München
  • C Dannecker

    1   Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Universitätsklinikum Augsburg, Augsburg
 
 

Einleitung Das Vulvakarzinom ist nach dem Endometrium-, Ovarial- und Zervixkarzinom die vierthäufigste bösartige Erkrankung des weiblichen Genitaltrakts und betrifft vor allem ältere Frauen [1]. Im Jahr 2020 wurden weltweit mehr als 17.000 Todesfälle im Zusammenhang mit Vulvakarzinom registriert [2]. Daten über zielgerichtete Therapien und prädiktive Biomarker für Vulvakarzinome sind bisher rar. Das Metastasen-assoziierte Gen MTA1 ist ein Transkriptionsrepressor, dessen Expression bei gynäkologischen Tumorerkrankungen wie Brust- oder Eierstockkrebs in fortgeschrittenen Krebsstadien signifikant erhöht ist [3] [4]. Dies weist auf eine wichtige Rolle von MTA1 bei der Progression dieser Tumorentitäten hin. Aufgrund des Mangels an Informationen über MTA1 und seine Bedeutung für das Vulvakarzinom, konzentriert sich diese Studie auf die Expression von MTA1 beim Vulvakarzinom und seine Korrelation mit klinisch-pathologischen Merkmalen sowie der Prognose.

Material und Methodik Gewebeproben von insgesamt 157 Patientinnen mit Vulvakarzinom wurden immunhistochemisch gefärbt und anhand des immunreaktiven Scores auf die Expression von MTA1 untersucht. Anschließend wurden die Werte mit den klinisch-pathologischen Parametern der Studiengruppe korreliert.

Ergebnisse Insgesamt wurde MTA1 bei 94 % der Patienten im Zytoplasma und bei 91 % im Zellkern nachgewiesen. Die zytoplasmatische Expression von MTA1 war bei nicht verhornenden Plattenepithelkarzinomen und Karzinomen vom kondylomatösen Typ im Vergleich zu verhornenden Plattenepithelkarzinomen und Karzinomen vom verrukösen Typ signifikant erhöht. Eine hohe MTA1-Expression im Zellkern war mit einer fortgeschrittenen Tumorgröße und einem höheren FIGO-Stadium verbunden. Darüber hinaus wiesen p16-negative Vulvakarzinome eine höhere MTA1-Kernexpression auf als p16-positive Vulvakarzinome. Überraschenderweise zeigte die Kaplan-Meier-Analyse ein signifikant niedrigeres krankheitsfreies Überleben bei Gewebeproben ohne nukleäre Expression von MTA1.

Zusammenfassung MTA1 wurde als negativer prognostischer Marker beim Vulvakarzinom identifiziert und mit fortgeschrittenem Tumor- und FIGO-Stadium assoziiert. Gewebeproben ohne kernständige Expression von MTA1 zeigten ein niedrigeres krankheitsfreies Überleben. Eine mögliche Erklärung könnte sein, dass der für diese Studie verwendete Antikörper aufgrund einer Mutation in der C-terminalen Region von MTA1 nicht bindet, was zu einer negativen immunhistochemischen Färbung führt und mit einem frühen Rezidiv bei Patientinnen mit Vulvakarzinom in Verbindung gebracht werden kann.


Interessenskonflikt

Christian Dannecker wird von Roche, AstraZeneca, TEVA, Mentor und MCI Healthcare unterstützt. Alle anderen Autoren erklären, dass kein Interessenkonflikt besteht.


Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
06. Juni 2023

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