Kinderschutz stellt eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe dar und ist wichtiger
denn je. Beschäftigte in der Gesundheitsversorgung sind durch ihre Ausbildung in der
Lage, körperliche Anzeichen von Misshandlung oder Vernachlässigung eher zu erkennen,
als dies in der Normalbevölkerung der Fall ist. Die Erkennung einer potenziellen Gefährdung
ist jedoch nicht ausreichend, denn es kommt in hohem Maße auf die entsprechende Einschätzung
des Falls in Kooperation mit dem jeweiligen kommunalen Jugendamt an, um eine Gefährdung
sichtbar zu machen und die betroffenen Kinder und Sorgeberechtigten in geeignete Präventionsprogramme
aufzunehmen. Da eine potenzielle Kindeswohlgefährdung sich zuerst in einer dentalen
Vernachlässigung (DV) manifestieren kann, sind Zahnärztinnen und Zahnärzte in der
Lage, diese in einem frühen Stadium zu erkennen. Insbesondere die kommunalen Zahnärztlichen
Dienste können aufgrund ihrer aufsuchenden Tätigkeit in Kitas und Schulen bei der
Früherkennung einer DV und einer möglichen Kindeswohlgefährdung wertvolle Dienste
leisten und auf die freiwillige Annahme von Hilfen hinwirken. Im Rhein-Erft-Kreis
(REK) wurde im Schuljahr 2015/2016 mit dem so genannten „Stufenmodell“ ein Präventionsprogramm
zur Früherkennung von DV, zur strukturierten Begleitung der betroffenen Familien und
zur interdisziplinären Kooperation mit den Jugendämtern eingeführt. Das Programm orientiert
sich am Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und zeigt anhand
der bisher erworbenen Erkenntnisse, dass ein strukturiertes Vorgehen wirksam zur zahnärztlichen
Versorgung betroffener Kinder beitragen kann. Der Vortrag spannt einen Bogen von den
Anfängen des Stufenmodells bis heute und zeigt auf, wie Kinderschutz in den kommunalen
Zahnärztlichen Diensten wirkungsvoll umgesetzt werden kann.