Die pflichtversorgenden psychiatrischen Kliniken stehen vor einer großen Herausforderung.
Insbesondere in den geschützten Behandlungsbereichen mehren sich die nicht mehr im
Sinne des SGB V behandlungsbedürftigen und damit entlassungsfähigen PatientInnen,
die aber aufgrund der schwere Ihrer EInschränkungen eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnitte
Anschlussversorgung, häufig in Gestalt einer betreuten Wohnform, benötigen. Da diese
Angebote der Eingliederungshilfe und der Pflege jedoch nur in begrenztem Ausmaß zur
Verfügung stehen, können die PatientInnen nicht ohne teils hohes Risiko entlassen
werden. Erhebungen in Schleswig-Holstein zu Folge befinden sich auf den geschützten
Behandlungsbereichen der pflichtversorgenden Kliniken ständig etwa zwischen zehn und
20 Prozent dieser "Falschlieger". Neben der unklärbaren Frage nach dem Kostenträger
der vollstationören Behandlung (aus Sicht der Krankenkassen besteht eine skeundäre
Fehlbelegung gem. SGB V) werden so auch die Aufnahmekapazitäten für akut behandlungsbedürftige
Menschen limitiert. Die Herausforderung der posttationären Versorgung dieser Menschen,
wie die Möglichkeiten zur Verhinderung solcher Verläufe im Vorwege, stellen für das
psychiatrische System und den ÖGD eine enorme Herausfoerdung dar. Auf diese Punkte,
wie auch mögliche Handlungsansätze soll in diesem Vortrag eingegangen werden.