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DOI: 10.1055/s-0045-1808286
Abrechnung der Blankoverordnung nach Schiedsspruch noch in Klärung
Politik & Recht
Zusammenfassung
Im Rahmen der Schiedsverhandlung am 19. März 2025 hat die Schiedsstelle Heilmittel eine Vergütungssteigerung von 4,01 Prozent beschlossen. Die neuen Preise gelten ab dem 1. April 2025 für alle physiotherapeutischen Leistungen. Sie können ab Mai 2025 abgerechnet werden. Zum Ausgleich der entgangenen Erhöhungen im 1. Quartal 2025 verdoppelt sich die Vergütungssteigerung für das zweite Quartal (1. April bis 30. Juni 2025) auf 8,02 Prozent. Ab 01. Juli 2025 gelten dann die Preise, die prozentuale Steigerung von 4,01% abbilden. Für die Abrechnung der physiotherapeutischen Leistungen nach § 125 SGB V (konventionelle Versorgung) ist das Behandlungsdatum maßgeblich.
Publication History
Article published online:
22 April 2025
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