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DOI: 10.1055/s-0045-1810555
Wegovy, Mounjaro & Co. – Der Anfang vom Ende der bariatrischen Chirurgie?
Einleitung: Durch die Zulassung von Wegovy und Mounjaro gerät die bariatrische Chirurgie unter Druck: Ohne einen (frustranen) medikamentösen Therapieversuch wird man kaum noch leitliniengerecht operieren können (Ausnahme: Primäre Indikation). Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses gerät in Gefahr. Der Umstand, dass GLP-1-Analoga (zu Unrecht) als Lifestylemedikamente eingestuft wurden und deshalb (ebenfalls zu Unrecht) nicht Teil der vertragsärztlichen Versorgung sind, ist Paradox und Dilemma zugleich. Davon handelt der Vortrag.
Methoden: Die meisten zertifizierten Zentren operieren ohne Kostenzusage. Dem Sachleistungsprinzip im Krankenhaus ist eine vorgelagerte Antragstellung fremd. Die Rechtsprechung begleitet diese Praxis sehr wohlwollend, auch das soll referiert werden. Schließlich: Was bedeutet „ultima ratio“ eigentlich im Jahr 2025? Wo sind Wegovy und Mounjaro in einem leitliniengerechten und rechtskonformen Therapiealgorithmus verortet?
Ergebnisse: Aktuell haben Patientinnen zu einer bariatrischen Operation einen problemlosen Zugang, eine weniger invasive medikamentöse Therapie bleibt ihnen jedoch verwehrt. Hierin liegt ein Verstoß gegen das Prinzip „ambulant vor stationär“ aus § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB V und gegen die vom Bundessozialgericht entwickelte Ultima-Ratio-Rechtsprechung zur Adipositaschirurgie (zuletzt: Urteil vom 22. Juni 2022, Az. B 1 KR 19/21 R).
Schlussfolgerung: Die Wirkstoffe Semaglutid, Tirzepatid und (demnächst auch) Retatrutid müssen Teil der Regelversorgung werden. Im Anschluss daran wird die Zahl der bariatrischen Operationen sinken.
Publication History
Article published online:
15 September 2025
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