Hintergrund NIPT@T21-18-13 ist in Deutschland seit 1.7. 2022 Bestandteil des Leistungskatalogs
der GKV. Erklärtes Ziel der Implementierung durch den G-BA ist die Vermeidung invasiver
Maßnahmen. In der vorliegenden Studie wird überprüft, ob sich dieses Ziel erreichen
ließ und wenn ja, unter welchem bilanzierenden Aufwand.
Methoden Retrospektiven Kohortenstudie: Zunächst wurden (Rohdatenermittlung) in der WIdO-/ZI-Datenbank
die Daten zur Inanspruchnahme (IAS) von GKV-NIPT der ersten 8 Quartale (2 Jahre) nach
Einführung als Kassenleistung und von Amniozentese und Chorionzottenbiospien der letzten
2 Jahre vor GKV-NIPT-Einführung und der ersten 2 Jahre nach GKV-NIPT-Einführung abgerufen.
Diese Daten wurden miteinander korreliert (Effektivitätsbetrachtung: Medizinische
Bewertung) und sodann einer gesundheitsökonomischen Analyse (Aufwand-Nutzen-Betrachtung)
unterzogen.
Ergebnisse Die anteilige IAS von GKV-NIPT stieg im Betrachtungszeitraum (Q3-22 bis Q2-24) von
60 auf 90%. Summarisch reduzierte sich die Anzahl der Punktionen im Vergleichszeitraum
2 Jahre vor GKV-NIPT mit 2 Jahre danach um 20%, wobei in der Subgruppenanalyse der
2 Jahre davor bereits ein Punktionsrückgang von 10% zu beobachten war und in den 2
Jahren danach von lediglich 3%. Die Gesamtkosten von GKV-NIPT in den ersten beiden
Nutzungsjahren beliefen sich auf 135 Mio€. Diesen stand eine Abnahme der Punktionskosten
von 2,75 Mio€ gegenüber.
Schlussfolgerung Medizinisch betrachtet ist die Maßnahme im Hinblick auf das „Vermeiden unnötiger
Punktionen“ als wenig effektiv, im Hinblick auf das „Vermeiden von Fehlgeburten“ hochgradig
ineffektiv einzustufen. In einer gesundheitsökonomischen Aufwand-Nutzen-Analyse steht
ein GKV-Mehr-Kostenaufwand von 135 Mio€ einer Punktionseinsparung von 2,7 Mio € gegenüber
(Verhältnis 50:1). Damit ist die Maßnahme auch in dieser Betrachtung als hochgradig
ineffizient zu betrachten.