Ultraschall Med 2025; 46(S 01): S3-S4
DOI: 10.1055/s-0045-1812177
Abstracts
Mündliche Beiträge

GKV-NIPT@T21-18-13 im deutschen Gesundheitssystem – Bilanz der ersten beiden Nutzungs-Jahre

Authors

  • A Scharf-Jahns

    1   MVZ PraenatGyn – Praxis für Pränatalmedizin Mainz, Pränatalmedizin, Mainz, Deutschland
  • M Reichelt

    2   Universitätsmedizin Mainz, Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Mainz, Deutschland
  • A Fruth

    1   MVZ PraenatGyn – Praxis für Pränatalmedizin Mainz, Pränatalmedizin, Mainz, Deutschland
  • C Lindner

    1   MVZ PraenatGyn – Praxis für Pränatalmedizin Mainz, Pränatalmedizin, Mainz, Deutschland
  • T von Ostrowski

    3   Praxis für Pränatalmedizin Dorsten, Dorsten, Deutschland
 

Hintergrund NIPT@T21-18-13 ist in Deutschland seit 1.7. 2022 Bestandteil des Leistungskatalogs der GKV. Erklärtes Ziel der Implementierung durch den G-BA ist die Vermeidung invasiver Maßnahmen. In der vorliegenden Studie wird überprüft, ob sich dieses Ziel erreichen ließ und wenn ja, unter welchem bilanzierenden Aufwand.

Methoden Retrospektiven Kohortenstudie: Zunächst wurden (Rohdatenermittlung) in der WIdO-/ZI-Datenbank die Daten zur Inanspruchnahme (IAS) von GKV-NIPT der ersten 8 Quartale (2 Jahre) nach Einführung als Kassenleistung und von Amniozentese und Chorionzottenbiospien der letzten 2 Jahre vor GKV-NIPT-Einführung und der ersten 2 Jahre nach GKV-NIPT-Einführung abgerufen. Diese Daten wurden miteinander korreliert (Effektivitätsbetrachtung: Medizinische Bewertung) und sodann einer gesundheitsökonomischen Analyse (Aufwand-Nutzen-Betrachtung) unterzogen.

Ergebnisse Die anteilige IAS von GKV-NIPT stieg im Betrachtungszeitraum (Q3-22 bis Q2-24) von 60 auf 90%. Summarisch reduzierte sich die Anzahl der Punktionen im Vergleichszeitraum 2 Jahre vor GKV-NIPT mit 2 Jahre danach um 20%, wobei in der Subgruppenanalyse der 2 Jahre davor bereits ein Punktionsrückgang von 10% zu beobachten war und in den 2 Jahren danach von lediglich 3%. Die Gesamtkosten von GKV-NIPT in den ersten beiden Nutzungsjahren beliefen sich auf 135 Mio€. Diesen stand eine Abnahme der Punktionskosten von 2,75 Mio€ gegenüber.

Schlussfolgerung Medizinisch betrachtet ist die Maßnahme im Hinblick auf das „Vermeiden unnötiger Punktionen“ als wenig effektiv, im Hinblick auf das „Vermeiden von Fehlgeburten“ hochgradig ineffektiv einzustufen. In einer gesundheitsökonomischen Aufwand-Nutzen-Analyse steht ein GKV-Mehr-Kostenaufwand von 135 Mio€ einer Punktionseinsparung von 2,7 Mio € gegenüber (Verhältnis 50:1). Damit ist die Maßnahme auch in dieser Betrachtung als hochgradig ineffizient zu betrachten.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
16. Oktober 2025

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